Geburtshilfe Frauenheilkd 2017; 77(09): 929
DOI: 10.1055/s-0043-115461
Editorial
Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

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Matthias W. Beckmann
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Publication Date:
25 September 2017 (online)

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am 1. Januar 2011 trat das Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes in der gesetzlichen Krankenversicherung, kurz AMNOG (Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz) in Kraft. Seine wichtigste Neuerung ist die frühe Nutzenbewertung: Bei Markteinführung eines Medikaments mit neuen Wirkstoffen müssen die Hersteller dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) Nachweise über den Zusatznutzen des neuen Arzneimittels vorlegen. Der G-BA leitet diese Dossiers zur Bewertung an das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) weiter. Auf Basis der Bewertung durch das IQWiG legt der G-BA den Zusatznutzen des betreffenden Medikaments fest. Diese Festlegung wiederum ist Grundlage für die Verhandlung über die Erstattungsbeträge zwischen den gesetzlichen Krankenkassen und den pharmazeutischen Unternehmen.