Dialyse aktuell 2017; 21(08): 378-379
DOI: 10.1055/s-0043-113578
Magazin
Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

Die veränderte Weiterbildung und deren Bedeutung

Praxisanleiter
Gudrun Schmitt
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Gudrun Schmitt
Lehrerin für Pflege und Gesundheit M.A., ifw – Institut für Fort und Weiterbildung
Bad Homburg

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Publication Date:
10 October 2017 (online)

 

Im Handlungsfeld professionell Pflegender nehmen Praxisanleiter eine besondere Rolle ein. Sie tragen eine wichtige Verantwortung innerhalb des Ausbildungsprozesses und genießen aufgrund ihrer hohen fachlichen Expertise meist auch das Vertrauen vieler Pflegender. Daraus resultierend ist die Erwartungshaltung an sie durch viele am Ausbildungsprozess Beteiligten hoch. Im folgenden Artikel werden die gesetzlichen Grundlagen zur Praxisanleitung in der Pflege reflektiert. Die Veränderungen, die sich aus der aktuellen Empfehlung der Deutschen Krankenhaus Gesellschaft (DKG) für die Weiterbildung zur Praxisanleitung vom 29.09.2015 ergeben, werden skizziert, die Inhalte zusammengefasst und ein Modell der Umsetzung dieser neuen Struktur wird vorgestellt.


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Vorstellung gesetzlicher Grundlagen zur Praxisanleitung in der Pflege

Seit 2003 schreiben die Berufsgesetze für die Berufe in der Gesundheits- und Krankenpflege, Gesundheits- und Kinderkrankenpflege sowie in der Altenpflege die systematische und zielorientierte Anleitung der Auszubildenden durch Mitarbeiter mit einer berufspädagogischen Weiterbildung vor. Bisher erfolgte die praktische Ausbildung in den Pflegeberufen durch Berufskollegen im Stationsalltag, die Gelegenheit dazu schaffen sollten, die in theoretischem und praktischem Unterricht erworbenen Kenntnisse zu vertiefen. Seit der Gesetzesnovellierung stellt der Gesetzgeber nun konkrete Forderungen an die praktische Ausbildung, indem der Vernetzung der beiden Bereiche eine größere Bedeutung zukommt.

Sowohl das Krankenpflegegesetz (KrPflG) vom 16.07.2003 als auch das Altenpflegegesetz (AltPflG) vom 25.08.2003 fordern die Bereitstellung von Praxisanleitern durch die Einrichtungen, um die Verbindung von theoretischer und praktischer Pflegeausbildung sicherzustellen. Zur praktischen Ausbildung geeignete Personen sind, laut Gesetzgeber, diejenigen, die über eine Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung nach dem Kranken- oder Altenpflegegesetz und über eine mindestens 2-jährige Berufserfahrung verfügen. Eine berufspädagogische Zusatzqualifikation im Umfang von mindestens 200 Stunden ist erforderlich.

In den pflegerischen Fachweiterbildungen ist durch die DKG in § 3 ebenfalls „das Vorhandensein von Praxisanleitern für das jeweilige Fachgebiet“ vorgesehen. Dazu ist die berufspädagogische Zusatzqualifikation von mindestens 200 Stunden gemäß der DKG-Empfehlung zur Praxisanleitung und eine erfolgreich abgeschlossene Weiterbildung im jeweiligen Fachgebiet erforderlich.

In Deutschland gibt es derzeit kein einheitliches und in sich geschlossenes Weiterbildungsrecht, sodass die Ausgestaltung dieser Zusatzqualifikation im Geltungsbereich der Bundesländer liegt. Hier kommt es zu sehr differenten Richtlinien und Empfehlungen.


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Die aktuelle Empfehlung der DKG für die Weiterbildung zum Praxisanleiter

Um eine landesrechtliche Ordnung der Weiterbildungen zu erhalten, hat die DKG am 29.09.2015 eine Empfehlung für die Weiterbildung zur Praxisanleitung veröffentlicht, die für alle Bundesländer, die über keine landesrechtliche Regelung verfügen, als Muster dienen kann. In dieser Empfehlung erfolgt erstmals ein Aufbau, der eine modulare Struktur aufweist.

Die DKG folgt damit den Einflüssen der europäischen Bildungspolitik, bei der eine verbesserte Transparenz, Flexibilität und Mobilität von Ausbildung im Mittelpunkt steht. Sie legt das zu erreichende Kompetenzniveau der Praxisanleiter, in Anlehnung an den Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR), auf Niveau 6 fest. Die Teilnehmer erhalten dadurch „Kompetenzen zur Planung, Bearbeitung und Auswertung von umfassenden fachlichen Aufgaben- und Problemstellungen sowie zur eigenverantwortlichen Steuerung von Prozessen“. Gleichzeitig erfolgte die Veröffentlichung der DKG-Empfehlung zur pflegerischen Weiterbildung in den Fachgebieten:

  • Intensiv- und Anästhesiepflege,

  • Pflege in der Nephrologie

  • und weitere.

Auch hier erfolgt der Aufbau in modularer Struktur, sodass einzelne Module aus unterschiedlichen Weiterbildungen anerkannt werden können.

Die Dauer der Weiterbildung zum Praxisanleiter umfasst in der aktuellen Empfehlung 200 Stunden, wobei von der Gesamtstundenzahl 10 % in Form von selbstgesteuertem Lernen erfolgen kann. Die Anrechnung von 100 Stunden aus vorausgegangen pflegerischen Fachweiterbildungen bzw. anderen, bereits vorhanden Qualifikationen ist möglich. Zuvor abgeschlossene Basismodule müssen entweder nachgewiesen oder aber die vorhandene Handlungskompetenz in einem Einstiegstest unter Beweis gestellt werden. So erfolgt beispielsweise bei einer Pflegekraft, die die Fachweiterbildung „Pflege in der Nephrologie“ erfolgreich beendet hat, eine Anrechnung von 100 Stunden, sodass sich die Weiterbildung zur Praxisanleitung um die Hälfte verkürzt.

Praxisanleitungsmodule

Die curriculare Struktur sieht 2 Module vor: Praxisanleitungsmodul I und II.

Modul I

In Modul I „Grundlagen der Praxisanleitung anwenden“ (100 Stunden) stehen die eigene Lernbiografie, die Grundlagen wissenschaftlichen Arbeitens, die Planung von Anleitungssituationen sowie das Qualitätsmanagement im Mittelpunkt. Diese Inhalte sind identisch zu den Basismodulen aus den pflegerischen Fachweiterbildungen der DKG und anrechenbar.


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Modul II

In Modul II „Im Tätigkeitsfeld der Praxisanleitung professionell handeln“ (100 Stunden) stellt die Identifikation der zukünftigen Praxisanleiter mit der neuen Rolle einen Schwerpunkt dar. Eine vertiefende Auseinandersetzung mit Anleitungssituationen sowie professionelle Beurteilungen und Bewertungen sind weitere Inhalte dieses Moduls.


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Ein Modell der curricularen Umsetzung

Das Institut für Fort- und Weiterbildung der PHV (ifw) ist seit Juni 2017 anerkannte Weiterbildungsstätte für diese Maßnahme. Es bietet die Weiterbildung zum Praxisanleiter als Aufbauqualifikation mit einem Umfang von 100 Stunden an. Nach der Anerkennung des Basismoduls aus einer pflegerischen Fachweiterbildung oder einer erfolgreich bestandenen Eingangsprüfung oder der Anerkennung aus anderen gleichwertigen Qualifikationen, bilden die Inhalte aus Modul II den Schwerpunkt. Die Maßnahme besteht sowohl aus E-Learning-Anteilen als auch aus 2 Präsenzphasen (3- und 4-tägig). Die Erstellung einer Projektarbeit und deren Präsentation bilden den Abschluss der Weiterbildung zum Praxisanleiter.

Nach Abschluss dieser berufspädagogischen Qualifikation sind Praxisanleiter in der Lage, sowohl Pflegekräfte in der Erstausbildung, Einarbeitung sowie in fachspezifischen Weiterbildungen professionell zu begleiten. Diese pädagogisch-didaktische Qualifizierung hat ebenfalls eine große Bedeutung für eine strukturierte und qualitativ hochwertige Einarbeitung in die Behandlung der Dialyse für andere Berufsgruppen, z. B. Medizinische Fachangestellte.

Die DKG hat durch die Modularisierung der Weiterbildungsempfehlungen dazu beigetragen, dass eine Öffnung und Flexibilisierung der Bildungswege gewährleistet und somit die Gestaltung individueller Bildungsverläufe ermöglicht wird.

Gudrun Schmitt, Lehrerin für Pflege und Gesundheit M.A., ifw – Institut für Fort und Weiterbildung, Bad Homburg


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Lehrerin für Pflege und Gesundheit M.A., ifw – Institut für Fort und Weiterbildung
Bad Homburg