Der Nuklearmediziner 2018; 41(01): 102-103
DOI: 10.1055/s-0043-111360
Recht und Wissenschaft
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Das Arbeitszeitgesetz: Auswirkungen auf angestellte ärztliche und nicht-ärztliche Mitarbeiter in Praxen und in MVZ

Impact on medical and non-medical employees in medical practices and medical centers
Sven Rothfuß
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Publication Date:
01 March 2018 (online)

Sinn und Zweck des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) ist es, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer zu gewährleisten, die Rahmenbedingungen für flexible Arbeitszeiten zu verbessern sowie den Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung der Arbeitnehmer zu schützen, § 1 ArbZG. Dieser angestrebte Schutz gilt für alle Arbeitnehmer, unabhängig von ihrer Stellung im Unternehmen oder der Betriebsgröße. Danach gibt es keine Unterschiede zur kleineren Arztpraxis, zur größeren Berufsausübungsgemeinschaft oder zum medizinischen Versorgungszentrum. Der Arbeitnehmerschutz ist bei der Auslegung der weiteren Bestimmungen des ArbZG stets zu berücksichtigen.