Laut Website des BfArM ist am 10.3.2017 das Gesetz zur Änderung betäubungsmittel-rechtlicher
und anderer Vorschriften (SGB V) geändert worden. Die Möglichkeiten der Verschreibung
von Cannabis-haltigen Arzneimitteln sind damit erweitert worden (Box Wortlaut SGB
V §36 Abs. 6).
Die Verschreibung erfolgt über Ärzte über ein Betäubungsmittelrezept (BTM-Rezept).
Parallel wurde mit Inkrafttreten des Gesetzes im BfArM eine Cannabisagentur eingerichtet.
Die Cannabisagentur wird den Anbau von Cannabis zu medizinischen Zwecken in Deutschland
steuern und kontrollieren.