Der Behandlungsvertrag ist das Kernstück der osteopathischen Praxis und die rechtliche Grundlage für die osteopathische Behandlung und das Honorar. Er wird seit Inkrafttreten durch das Patientenrechtegesetz auch inhaltlich gesetzlich definiert und die Rechte und Pflichten der Vertragspartner werden im Einzelnen, wie im folgenden Artikel dargelegt, gesetzlich verankert.