Psychiatr Prax 2017; 44(02): 114-115
DOI: 10.1055/s-0043-100261
Mitteilungen BDK
© Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

Bericht des Arbeitskreises Forensik innerhalb der Bundesdirektorenkonferenz

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    Publikationsdatum:
    13. März 2017 (online)

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    Der Arbeitskreis Forensik hat sich zuletzt u. a. mit der anstehenden Gesetzesnovellierung zum § 63/§ 64 StGB zur Unterbringung im Maßregelvollzug beschäftigt und sich aktiv an Stellungnahmen und Diskussionen zum Thema zusammen mit dem Referat Forensik der DGPPN beteiligt. Nachdem nun das Gesetz am 1.8.2016 [1] verabschiedet wurde, ergeben sich insbesondere die folgenden Schwerpunkte und Probleme für die Praxis:

    • Grundsatz der Verhältnismäßigkeit: Erhöhung der Schwelle der Unterbringung nach 6 und 10 Jahren

    • erhöhte Anforderungen an die prognostischen Stellungnahmen der Klinik