Bei der Vergabe öffentlicher Aufträge stehen Krankenhäuser regelmäßig unter hohem
Termindruck. Auf den ersten Blick scheint dann ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb
in Betracht zu kommen. Die Voraussetzungen dafür sind aber sehr hoch. Besser ist es
deshalb, öffentliche Aufträge im offenen oder im nicht offenen Verfahren zu vergeben
und dabei die Fristen auf das zulässige Minimum zu verkürzen. Das ist die Folge eines
Beschlusses des Oberlandesgerichts Frankfurt.