Ambulantes Operieren im Krankenhaus, ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV),
die Notfallambulanzen – das ist nur ein Ausschnitt dessen, welche Vielzahl an Rechtsformen
es an ambulanten Krankenhausleistungen in Deutschland gibt. Diese sind seit der Trennung
von ambulanten und stationären Leistungen unabhängig voneinander und aus verschiedenen
Anlässen entstanden. Eine grundsätzliche gesundheitspolitische Handlungsmaxime zur
Vereinheitlichung gibt es bislang nicht.