Gesundheitswesen 2022; 84(04): 374-375
DOI: 10.1055/s-0042-1745506
Abstracts | BVÖGD/BZÖG
Fachausschuss Zahnmedizin
Vorträge

„Das Mahnverfahren des ZÄD Hochsauerlandkreis bei dentaler Vernachlässigung – eine Erfolgsgeschichte“

Maria Bomkamp
 
 

    Auf der Grundlage des § 21 des fünften Sozialgesetzbuches (SGB V), der Basis für die aufsuchende Gruppenprophylaxe, sowie der gesetzlichen Grundlagen nach dem Landesgesetz NRW KiBiz § 10 Abs. 3 und dem Schulgesetz NRW § 54 (2) untersucht der Zahnärztliche Dienst (ZÄD) im Hochschauerlandkreis (HSK) jährlich die Kinder und Jugendlichen in Kindertageseinrichtungen und Schulen im HSK.

    Der HSK ist ein Flächenkreis im Südosten NRW’s mit kleinstädtisch – dörflichem Charakter. Eine

    enge Zusammenarbeit erfolgt mit den vier für den Hochsauerlandkreis zuständigen Jugendämtern.

    Im Jahr 2013 entwickelte sich die Idee, Kinder mit massiv kariösen Befunden in ein System einzubinden, welches eine zeitnahe Versorgung der kariösen Befunde anstrebt. Hierzu wurde eine Mahnkaskade erarbeitet, die auf den genannten gesetzlichen Grundlagen eine Nachverfolgung der Behandlungsmaßnahmen evaluierbar nachvollziehbar machen sollte. Im Schuljahr 2014/15 wurde dieses Verfahren eingeführt und in Zusammenarbeit mit den „Frühen Hilfen“ des Hochsauerlandkreises und den zuständigen Jugendämtern angewandt.

    Somit konnte die in der DMS V 2014 geforderte Umsetzung zur Integration der Risikogruppen in

    ein soziales und medizinisches Betreuungsumfeld im Hochsauerlandkreis bereits umgesetzt werden.

    „Hier sind gesamtgesellschaftliche Anstrengungen im Sinne der Verhältnisprävention gefordert,

    Kinder aus Risikogruppen in ein soziales und medizinisches Betreuungsumfeld zu integrieren, das gezielte Prävention möglich macht.“ (Quelle DMS V, 2104)

    Durch die konsequente Anwendung des Mahnverfahrens und das Einschalten eines niederschwelligen Eingreifens der Frühen Hilfen konnte erreicht werden, dass die Anzahl der sanierten Gebisse anstieg und Meldungen an die Jugendämter bei dentaler Vernachlässigung seltener erfolgen mussten.

    Bedingt durch die Corona–Pandemie wurden im Schuljahr 2020/21 keine Reihenuntersuchungen

    durchgeführt. Die Aufnahme der Reihenuntersuchen hat im Herbst 2021 wieder begonnen, sodass bis Mai 2022 ein Trend sichtbar werden sollte, ob durch das Aussetzen der Reihenuntersuchungen und Prophylaxe Maßnahmen ein Kariesanstieg erfolgte bzw. die Behandlungsbedürftigkeit bei den Kindern ansteigt.

    Literatur (Quelle DMS V, 2104)

    Interessenskonflikte keine


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    Publication History

    Article published online:
    26 April 2022

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