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DOI: 10.1055/s-0042-123100
Kontinuierliche Glukosemessung in Echtzeit
Diagnostischer und therapeutischer Nutzen anerkanntPublikationsverlauf
Publikationsdatum:
04. Januar 2017 (online)
- Welche Patienten profitieren besonders?
- Unkomplizierte Erstattung durch die gesetzlichen Krankenkassen
- Literatur
Die Blutzuckerselbstmessung ist bei insulinpflichtigen Patienten ein etabliertes Verfahren, um Insulin bedarfsgerecht dosieren zu können. Allerdings zeigt sie nur die aktuelle Stoffwechselsituation und den Glukosewert zum Zeitpunkt der Messung, keinen Trend. Unter Umständen, und dies gilt insbesondere für Diabetiker mit einer Unterzucker-Wahrnehmungsstörung, werden drohende Hypoglykämien nicht wahrgenommen.
Welche Patienten profitieren besonders?
Solche Patienten, aber auch Menschen mit Typ-1- oder Typ-2-Diabetes, die mit einer intensivierten Insulin- oder Pumpentherapie versorgt sind und ihr individuelles Therapieziel nicht erreichen, profitieren von einer kontinuierlichen Überwachung des Glukosespiegels mit Echtzeitglukosewerten („Real-Time Continuous Glucose Monitoring“; rtCGM), erläuterte Dr. Jens Kröger, Hamburg. Damit können problematische Stoffwechselsituationen vorausschauend erkannt und die Betroffenen über Alarme vor kritischen Situationen, insbesondere Hypoglykämien gewarnt werden. Ein solches rtCGM ist das GuardianTM Connect. Zusammen mit einer Insulinpumpe, wie zum Beispiel der MiniMed 640G, ist damit ein automatisiertes Unterzuckerungsmanagement möglich.
Studien belegen den Rückgang von Hypoglykämien durch den Einsatz solcher Systeme, so auch eine deutsche Untersuchung mit 24 Kindern und Jugendlichen mit Typ-1-Diabetes [1]. In diesem Fall konnten 76,8 % der Hypoglykämiefälle vermieden werden.
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Unkomplizierte Erstattung durch die gesetzlichen Krankenkassen
Im Juni 2016 hat der gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) entschieden, die kontinuierliche Glukosemessung in Echtzeit in die vertragsärztliche Versorgung aufzunehmen. Voraussetzung für die Erstattung ist, dass die individuellen Therapieziele nicht auf anderem Weg erreicht werden können und ärztlicherseits eine fachkompetente Betreuung sichergestellt ist. Erstattungsfähig sind als Medizinprodukte zugelassene Geräte mit Alarmfunktion und automatisierter Glukosekontrolle.
Bisher wurden etwa 3000 Patienten mit solchen Systemen versorgt. Die Genehmigungen durch die gesetzlichen Krankenkassen verlaufen relativ unkompliziert, berichtete Richard Schlomann von der Patientenorganisation „Deutsche Diabetes-Hilfe – Menschen mit Diabetes“ (DDH-M).
Quelle: Pressekonferenz „Startklar für CGM – Sicherheit und Freiheit für insulinpflichtige Diabetiker auf Rezept“ am 08.11.2016 in Frankfurt, Veranstalter: Medtronic GmbH, Meerbusch
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