Geburtshilfe Frauenheilkd 2016; 76(11): 1111-1113
DOI: 10.1055/s-0042-117488
Recht in der Praxis
Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

Honorararztwesen – Vorsicht vor Scheinselbstständigkeit

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Publication Date:
25 November 2016 (online)

Durch die Beauftragung von Honorarärzten kann eine Klinik einen vorübergehenden Bedarf an Ärzten decken. Allerdings ist auch der nur zeitweise Einsatz eines Honorararztes sozialversicherungsrechtlich nicht unbedenklich. Zudem kann es sich um eine scheinselbstständige Beschäftigung handeln, da auch der nur kurzfristig tätige Honorararzt derart in den Unternehmensablauf eingebunden ist, dass er letztlich als Angestellter anzusehen ist.

Der Beitrag ist erstmals erschienen in: Klin Monatsbl Augenheilkd 2016; 233: 349–351