Rehabilitation (Stuttg) 2016; 55(05): 333
DOI: 10.1055/s-0042-116552
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Mitteilungen „Die Rehabilitation“

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Publication Date:
11 October 2016 (online)

Bundesrahmenempfehlung zum Präventionsgesetz: stärkere Zusammenarbeit der Kostenträger

Die Gesetzliche Rentenversicherung (DRV), Krankenversicherung (GKV) und Unfallversicherung (GUV) werden in den Unternehmen verstärkt zusammenarbeiten müssen. Dies sieht die im Februar 2016 verabschiedete Bundesrahmenempfehlung zum Präventionsgesetz vor. Den Zielen für das Handlungsfeld „Gesund leben und arbeiten“ zufolge sollen DRV, GKV und GUV den Arbeitsschutz, das Eingliederungsmanagement und die Gesundheitsförderung im Betrieb systematisch institutionalisieren und miteinander verzahnen. Die Direktorin der DRV Bund Gundula Roßbach geht davon aus, dass sich mit dem Präventionsgesetz der Grundsatz „Reha vor Rente“ zunehmend in „Prävention vor Reha vor Rente“ wandelt. Die Rentenversicherung baut bereits seit 2009 präventive Angebote auf. Zielgruppe werden künftig verstärkt solche Arbeitnehmer sein, die belastenden Gesundheitsrisiken ausgesetzt sind – auch wenn sie aktuell keinen Reha-Bedarf haben. Experten rechnen damit, dass Werks- und Betriebsärzte daher in Zukunft noch mehr als Lotsen und Berater gebraucht werden, die ihren Klienten zwischen präventiver Gesundheitsförderung, ambulanter Versorgung, Arbeitsmedizin und Rehabilitation den richtigen Weg weisen. Zur Bundesrahmenempfehlung: www.gkv-spitzenverband.de → Pressemitteilung vom 19.2.2016.