„IGeLn ist kein Volkssport unter Fachärzten, und Ärzte sind keine Abzocker“, sagt
DGU-Generalsekretär Prof. Oliver Hakenberg. „Selbstzahlerleistungen können im individuellen
Fall medizinisch sinnvoll sein. Dazu zählen DGU und BDU ausdrücklich auch den PSA-Test
zur individuellen Früherkennung“, sagt BDU-Präsident Dr. Axel Schroeder. Dass der
IGeL-Monitor den Bluttest zur Früherkennung von Prostatakrebs tendenziell negativ
beurteilt, entspreche nicht der aktuellen wissenschaftlichen Datenlage und offenbare
erneut, dass die vermeintlich neutralen Voten des IGeL-Monitors keineswegs unfehlbar
sind.
„Die Datenlage zum PSA-Test hat sich verändert, nachdem sich mit der US-amerikanischen
PLCO-Studie eine wichtige Studie, die gegen den Nutzen der PSA-basierten Früherkennung
sprach, kürzlich als fehlerhaft herausgestellt hat“, sagt DGU-Präsident Prof. Kurt
Miller. Dies müssten auch die Kassen in ihrem IGeL-Votum berücksichtigen. 2015 hatte
der IGeL-Monitor bereits sein Urteil über eine HNO-Leistung revidieren müssen. Derzeit
hat das Portal sein Urteil zum Toxoplasmose-Test zur Prüfung vom Netz genommen.
Die Präsidenten betonen: „DGU und BDU halten an ihrer bisherigen Einschätzung des
PSA-Testes und ihrer Empfehlung zu einer informierten individuellen Entscheidung zur
Früherkennung von Prostatakrebs fest.“ „Die aktuelle Entwicklung bei der PLCO-Studie
zeigt einen Trend zugunsten des PSA-Testes“, sagt BDU-Präsident Schroeder. „DGU und
BDU werden weiter die laufende europäische ERSPC-Studie und die PROBASE-Studie beobachten
und die gemeinsamen Empfehlungen zur Früherkennung weiterhin auf der Grundlage gesicherter
Erkenntnisse abgeben“, so Dr. Schroeder weiter.
Nach einer Pressemitteilung (DGU/BDU)