Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) plant, allen Heilmittelerbringern wie Physiotherapeuten
und Ergotherapeuten in
Modellvorhaben flächendeckend die Möglichkeit einzuräumen, selbstständiger als bisher
über eine Therapieform und ihre Dauer zu
entscheiden. Dies geht aus dem Referentenentwurf eines „Gesetzes zur Stärkung der
Heil- und Hilfsmittelversorgung“ hervor, der
seit Ende Juni in Berlin kursiert. Bislang wird diese „Blankoverordnung“ erst in zwei
Modellprojekten mit Physiotherapeuten
erprobt.