Ein Schwerpunkt bei den Erkrankungen
von Gebäudereinigern sind Hautkrankheiten.
Diese standen mit 97 % im Jahr
2015 an der Spitze der beruflich verursachten
Erkrankungen. Viele Reinigungsmittel
enthalten hautgefährdende Stoffe wie Tenside, Säuren, Laugen oder organische
Lösungsmittel. Sie können die Haut
reizen. Aber auch der Kontakt mit verdünnten
Reinigern und sogar der ständige
Umgang mit Wasser können die Haut
schädigen. In den meisten Fällen sind die
Hände betroffen, wenn sie bei Feucht- und
Reinigungsarbeiten nicht geschützt sind.
Zu den häufigsten Diagnosen bei Hauterkrankungen
im Reinigungsgewerbe gehört
die Kontaktdermatitis. Allergische
und toxische Ursachen sind etwa gleich
häufig, oft gibt es auch Mischformen zwischen
beidem oder mit anlagebedingten
Hauterkrankungen
Laut der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft
(BG BAU) sind Arbeitgeber in
der Pflicht, nach Möglichkeit ungefährlichere
Reinigungsmittel auszuwählen.
Auch müssen Gebäudereiniger die Gefahren
beim Umgang mit ihren Arbeitsstoffen
kennen, um die richtigen Schutzmaßnahmen
beim Einsatz jeweiliger Reinigungsmittel
zu treffen. Deshalb sind die Unternehmen
zudem verpflichtet, über Produkte
und Risiken zu informieren und dazu
Betriebsanweisungen zu erstellen. Nach
dem Arbeitsschutzgesetz sind die Beschäftigten
regelmäßig zu unterweisen.
Weil die Gefährdungen der Hände für Gebäudereiniger
meist nicht ganz zu vermeiden
sind, müssen häufig Schutzhandschuhe
getragen werden. Diese muss der
Arbeitgeber zum jeweiligen Einsatzzweck
passend zur Verfügung stellen. Allerdings
gibt es keinen Handschuh, der gegen alle
gebräuchlichen Reinigungsmittel schützt.
Die Handschuhdatenbank der BG BAU
(www.wingis-online.de) gibt Auskunft,
welche Fabrikate jeweils geeignet sind
und wie lang die empfohlene Tragdauer
ist. Zudem müssen die Unternehmen
Hautschutzpläne an geeigneten Stellen
aushängen, die über betriebliche Maßnahmen,
wie geeignete Hautschutzmittel
und Hautpflegemittel informieren.
Nach einer Mitteilung der BG BAU, Berlin