Notfälle in der Zahnarztpraxis reichen von der häufig auftretenden aber relativ harmlosen
vasovagalen Synkope bis hin zum seltenen aber lebensbedrohlichen Herzinfarkt [1]
. An 1. Stelle steht immer die Wiederherstellung eines Mindestkreislaufs mit Reanimationsmaßnahmen,
sofern dies notwendig ist. Danach sollten, abhängig von der Ätiologie des Notfalls,
spezifische Behandlungsschritte eingeleitet werden.