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DOI: 10.1055/s-0041-1732247
Lebensqualität von schwerstpflegebedürftigen Menschen, in intensivpflegerisch betreuten Wohngemeinschaften Eine systematische Übersichtsarbeit
Einleitung Das geplante „Reha- und Intensivpflege-Stärkungsgesetz“, steht seit dem Sommer 2019 im Fokus der öffentlichen Debatte. Besonders wurde bei dem ursprünglichen Gesetzesentwurf kritisiert, dass schwerstpflegebedürftige Personen - also Menschen, die kontinuierlich intensivpflegerisch überwacht werden müssen - „regelhaft“ in spezialisierten Pflegeheimen oder außerklinischen Intensivwohngemeinschaften wohnen sollten. Dieser Passus wurde nach anhaltender Kritik entfernt, wobei auch in den UN-Behindertenrechtskonventionen eindeutig festgelegt ist, dass Menschen mit einer Behinderung frei entscheiden dürfen, wo und mit wem sie leben.
Methoden Im Zuge dieser systematischen Übersichtsarbeit werden die außerklinischen Intensivwohngemeinschaften, in welchen schwerstpflegebedürftige Menschen selbstbestimmt zusammenleben und von einem ambulanten Intensivpflegedienst ihrer Wahl betreut werden, näher beleuchtet. Es wird systematisch nach Studien mit einer qualitativen, quantitativen oder verschränkten Methodik (mixed method) gesucht, welche in diesen Einrichtungen die Auswirkungen von pflegespezifischen Interventionen auf die Lebensqualität der Bewohner*innen untersucht haben.
Ergebnisse Sollten Studien mit validen Ergebnissen identifiziert werden, wäre es möglich konkrete Handlungsempfehlungen zu entwickeln, die aufzeigen, welche Maßnahmen ergriffen werden können, um die Lebensqualität von Bewohner*innen in außerklinischen Intensivwohngemeinschaften zu steigern.
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Publikationsverlauf
Artikel online veröffentlicht:
02. September 2021
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Georg Thieme Verlag KG
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