intensiv 2016; 24(02): 110
DOI: 10.1055/s-0041-111133
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Publication Date:
07 March 2016 (online)

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Deutscher Pflegerat übt Kritik am E-Health-Gesetz

Das Gesetz gewährt den nicht-ärztlichen Gesundheitsberufen nur einen sehr eingeschränkten Zugriff.

Der Deutsche Bundestag hat Ende 2015 dem Gesetz zur digitalen Kommunikation im Gesundheitswesen (E-Health-Gesetz) in zweiter und dritter Lesung zugestimmt. Dazu erklärt der Präsident des Deutschen Pflegerats (DPR), Andreas Westerfellhaus:

„Der DPR befürwortet die Förderung der digitalen Kommunikation und Anwendung im Gesundheitswesen. Das jetzt vom Deutschen Bundestag verabschiedete E-Health-Gesetz führt jedoch nicht zu einer Verbesserung der Kommunikation der Gesundheitsberufe untereinander. Angesichts dessen, was möglich gewesen wäre, ist es ein Rückschritt. Wir hätten auf das E-Health-Gesetz in dieser Form gut und gern verzichten können.

Die Regelungen des Gesetzes gewähren den nicht-ärztlichen Gesundheitsberufen, insbesondere den Pflegefachpersonen, nur einen sehr eingeschränkten Zugriff auf die patienten- und leistungsbezogenen Informationen im Rahmen der digitalen Kommunikation.

Mit dem E-Health-Gesetz wird die enorme Chance vertan, die Kommunikation zwischen den Berufsgruppen und die Versorgungskontinuität und -qualität der Menschen in dieser Gesellschaft zu stärken. Weder werden durch das Gesetz Schnittstellen zwischen den Versorgungssektoren harmonisiert, noch kommt es dadurch zu einer Verbesserung vor allem der pflegerischen Versorgung durch einen effektiveren und weniger bürokratischen Informationsfluss.

Es steht konträr zur geforderten Patientensicherheit, dass die lesende und schreibende Zugriffsberechtigung für Pflegefachpersonen und andere nicht-ärztliche Gesundheitsberufe auf die für die Versorgung von Patientinnen und Patienten notwendigen Informationen keine gesetzliche Verankerung gefunden hat.

Ein solcher Zugriff ist jedoch insbesondere im Hinblick auf das eigenverantwortliche Handeln von Pflegefachpersonen unverzichtbar. Der Deutsche Bundestag hat mit seiner Entscheidung eine große Chance vertan. Das E-Health-Gesetz schwächt die Stellung der Pflegefachberufe im Gesundheitswesen.“

Quelle: www.deutscher-pflegerat.de