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DOI: 10.1055/s-0041-108869
Wichtige Informationen zur Berufs-Haftpflicht-Versicherung
Publication History
Publication Date:
17 December 2015 (online)
Die Berufs-Haftpflicht-Versicherung ist für jeden praktizierenden Arzt Kernstück seines Versicherungsprogramms. Gegen Schadenersatzansprüche aus der ärztlichen Tätigkeit muss sich der Arzt gemäß § 21 seiner (Muster-)Berufsordnung hinreichend versichern. Durch das Patientenrechtegesetz wurde in Februar 2013 die Bundesärzteordnung (§ 6 BÄO) dahingehend geändert, dass bei unzureichendem Haftpflichtversicherungsschutz sogar das Ruhen der Approbation angeordnet werden kann. Der betreffende Arzt haftet im Schadenfall bei unzureichender Absicherung mit seinem gesamten Privatvermögen. Daher gilt es, seinen Haftpflicht-Versicherungsschutz genauestens zu prüfen, um eine evtl. Unter- bzw. Doppel-Versicherung zu vermeiden.