Dialyse aktuell 2015; 19(09): 464
DOI: 10.1055/s-0041-104323
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Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

Neues bei Desinfektionsreinigern und Flächendesinfektionsmitteln – Die GISBAU-Einstufung: ein neuer Begriff auf den Produktetiketten

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Publication Date:
27 November 2015 (online)

 
 

    Für Reiniger und damit auch Desinfektionsreiniger findet man gelegentlich Hinweise auf die sogenannte GISBAU-Einstufung. Der Terminus nimmt Bezug auf einen Produkt-Code der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft, des Bundesinnungsverbands des Gebäudereiniger-Handwerks, der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt und des Industrieverbands für Hygiene und Oberflächenschutz für Reinigungs- und Pflegemittel. Er kann auch dem Anwender wertvolle Hinweise für den sicheren Gebrauch der Produkte geben.

    In der Hygiene werden Desinfektionsmittel, aber auch Reiniger als hoch wirksame Präparategruppen angewendet. Bei nicht sachkundiger Handhabung bergen beide Produktarten ein Gefahrenpotenzial. Während dies bei Desinfektionsmitteln jedoch in aller Regel gut bekannt ist, ist den Anwendern von Reinigern deren Gefahrenpotenzial bewusst. Hier will eine Einteilung der oben genannten Industrieverbände mit der sogenannten GISBAU-Codierung Abhilfe schaffen. Die Einteilung dient aber nicht nur der Abschätzung des Gefahrenpotenzials von Reinigern, sie erleichtert auch die Erstellung von Betriebsanweisungen und ermöglicht über die Abgrenzung von Produktgruppen und die Einordnung einzelner Präparate in diese die Einschätzung des Gefahrenpotenzials der Präparate und den sicheren Umgang mit ihnen.

    Produktgruppen

    Die GISBAU-Einstufung bezieht sich auf die folgenden Produktgruppen:

    • Sanitärreiniger

    • Grundreiniger (alkalisch)

    • Desinfektionsreiniger

    • Unterhaltsreiniger

    • Emulsionen/Dispersionen

    • Glasreiniger

    • Teppichreiniger

    • Rohrreiniger

    • Holz- und Steinpflegemittel

    • Fassadenreiniger

    Sie folgt damit einer etwas anderen Einteilung als sonst in der Hygiene üblich. Interessant wird sie auch deshalb, weil Begriffe wie Universalreiniger bzw. Spezialreiniger, Reinigungsverstärker, Enzymreiniger etc. sowie saure, Neutral- oder alkalische Reiniger und ähnliche Präparate entweder ganz vermieden oder in einen neuen Kontext gebracht werden.


    Anwendung

    Unter der Kategorie „Desinfektionsreiniger“ werden Präparate aufgeführt, die ihren Inhaltsstoffen und Eigenschaften nach oft auch als Desinfektionsmittel eingestuft werden könnten, jedoch aufgrund einer mehr oder weniger guten Reinigungsleistung ebenso als Desinfektionsreiniger ausgewiesen werden. In diesen Fällen findet sich gelegentlich auch ein entsprechender Hinweis auf die Einstufung des Präparates gemäß GISBAU auf dem Etikett oder Produktblatt des betreffenden Präparates. Beachtenswert ist für den Anwender v. a., ob bzw. unter welchen Bedingungen ein Desinfektionsreiniger bei seiner Anwendung zur Verbesserung seiner Reinigungsleistung darüber hinaus noch auf spezielle Zusätze von Reinigern angewiesen ist.

    Sind solche Zusätze erforderlich, dann sollte der Anwender bei Kombination eines Desinfektionsreinigers mit einem Grund- oder Universalreiniger stets nur auf vom Hersteller empfohlene Kombinationen zurückgreifen. Ebenso ist es erforderlich, die Anwendungsbedingungen beider Präparate (d. h. die Anwendungskonzentration und Einwirkungszeit des Desinfektionsmittels und die Anwendungskonzentration des Reinigers) zu kennen. Die Wirksamkeit der Kombination sollte zuvor stets experimentell überprüft worden sein. Ist ein Desinfektionsreiniger z. B. VAH-gelistet, so sollte der Anwender stets beachten, dass die Wirksamkeit der Kombination auch unter den vom VAH zertifizierten Bedingungen gewährleistet sein muss, sofern er sich auf eine VAH-Zertifikat-gestützte Anwendung der Kombination verlassen muss. Hier sind die Angaben der Hersteller von Desinfektionsreinigern für Kombinationen mit Reinigern/Reinigungsverstärkern auf den entsprechenden Etiketten/Produktblättern mitunter lückenhaft.


    Codierung

    Bei den in Tabelle [ 1 ] aufgeführten Produktcodierungen steht der Buchstabe „G“ für Gebäudereiniger-Handwerk und „D“ für Desinfektionsreiniger. Die nachfolgenden Ziffern geben die Zugehörigkeit zu der in Spalte 1 der Tabelle aufgeführten Subgruppe zu erkennen. Sie sollen die Auswahl für entsprechende Präparate ebenso erleichtern wie die Erstellung von Betriebsanweisungen, gem. § 20 GEFSOFFV. Auf diese Weise lassen sich die obligat in einer Betriebsanweisung abzuhandelnden Kapitel nicht nur für Desinfektionsreiniger, sondern auch für alle anderen Kategorien von Reinigern standardisieren. Obligatorische Punkte einer solchen Betriebsanweisung sind:

    • Gefahren für Mensch und Umwelt

    • Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln

    • Verhalten im Gefahrenfall

    • Erste Hilfe

    • sachgerechte Entsorgung

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    Tab. 1 Subkategorien von Desinfektionsreinigern und deren GISBAU-Codierung, vorgenommen entsprechend des Vorschlags des Bundesinnungsverbands des Gebäudereiniger-Handwerks, der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt und des Industrieverbands für Hygiene und Oberflächenschutz (IHO).

    Weitere Informationen können bei der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft angefordert werden.

    PD Dr. Dr. Friedrich von Rheinbaben,
    Dr. med. univ. Sebastian Werner; Schwerin/Bochum





     
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    Tab. 1 Subkategorien von Desinfektionsreinigern und deren GISBAU-Codierung, vorgenommen entsprechend des Vorschlags des Bundesinnungsverbands des Gebäudereiniger-Handwerks, der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt und des Industrieverbands für Hygiene und Oberflächenschutz (IHO).