Orthopädie und Unfallchirurgie - Mitteilungen und Nachrichten 2015; 04(02): 112
DOI: 10.1055/s-0041-101420
Nachrichten
Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

Sicherheit durch zweite Meinung

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Publication Date:
13 April 2015 (online)

VLOU macht deutlich: Patienten können vor Operationen einholen und sollten Spezialisten wählen. „Man kann es nicht deutlich genug sagen: Jeder Patient hat das Recht, die gestellte Diagnose von einem anderen Arzt begutachten zu lassen“, betont VLOU-Vorsitzender Prof. Dr. Karl-Dieter Heller. Häufig kommen verunsicherte Patienten zu ihnen. Grund dafür sind die immer wiederkehrenden Schlagzeilen: Man wirft Ärzten zu Unrecht vor, oft aus rein wirtschaftlichen Interessen zu operieren, ohne dass es eine medizinische Notwendigkeit gäbe. So kommen Zweifel an der Diagnose und an den vorgeschlagenen Behandlungen auf. Die Empfehlungen der Ärzte werden schlicht grundlos in Frage gestellt. „Natürlich möchte sich niemand operieren lassen, wenn das nicht notwendig ist. Und genau dafür gibt es ja so etwas wie ein Zweitmeinungs-System“, macht Karl-Dieter Heller deutlich. Dabei handelt es sich um ein Angebot vieler Krankenkassen, sich in ausgewiesenen Zweitmeinungs-Zentren von Spezialisten der Fachbereiche eine weitere Beurteilung einzuholen. So erhalten verunsicherte Patienten eine zusätzliche, neutrale Bewertung ihrer Unterlagen und können sich mit einem kostenfreien Rat zu Diagnose und Behandlungsvorschlägen Sicherheit verschaffen.