Zusammenfassung
Die rasche Ausbreitung des Coronavirus hatte zu befristeten Ausnahmeregelungen für
Heilmittelverordnungen geführt. Einige davon sind zum 30. Juni 2020 ausgelaufen. Das
hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) aufgrund der gesunkenen Zahl an Neuinfektionen
beschlossen. Der GKV-Spitzenverband hat darauf seine Empfehlungen für den Heilmittelbereich angepasst. Die aktualisierten Empfehlungen sind seit 1. Juli 2020 gültig. Über aktuelle
Entwicklungen halten wir Sie auf unserer Website auf dem Laufenden ►
www.vpt.de
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