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Für die Verordnung physiotherapeutischer Leistungen, die ab 1.7.2020 ausgestellt werden, beträgt die Frist bis zum Behandlungsbeginn 28 Tage, sofern der Vertragsarzt oder -zahnarzt keinen anderen spätesten Behandlungsbeginn auf dem Rezept vermerkt hat ► Update: Neue GKV-Empfehlungen, Seite 10.
Publikationsverlauf
Artikel online veröffentlicht:
28. Juli 2020
© Georg Thieme Verlag KG
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