kma - Klinik Management aktuell, Inhaltsverzeichnis kma - Klinik Management aktuell 2020; 25(07/08): 18DOI: 10.1055/s-0040-1714879 Aktuelles // Rechtskolumne © Georg Thieme Verlag KG StuttgartWeisungsfrei, aber nicht selbstständig Tobias Weimer‡Artikel empfehlen Abstract Artikel einzeln kaufen Auch ein Vertretungsarzt in einem MVZ unterliegt der Versicherungspflicht, beschloss das Landesozialgericht Berlin-Brandenburg (Beschluss vom 7. Februar 2020 – L 9 BA 92/18) in einer aktuellen Entscheidung. Danach ist auch bei kurzfristigen Vertretungen in MVZ eine Gesamtabwägung aller Merkmale vorzunehmen, die für oder gegen ein Beschäftigungsverhältnis sprechen. Volltext