Das neue Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) fordert eine „regelmäßige und enge Einbindung
des Teleradiologen in den klinischen Betrieb des Strahlenschutzverantwortlichen“ des
betreuten Krankenhauses. Was „eng“ und regelmäßig“ heißt, wird allerdings nicht genau
definiert. In seinem Gastkommentar fordert Dr. Torsten Möller, Vorsitzender der Deutschen
Gesellschaft für Teleradiologie (DGfTr) und Vorstand von Reif und Möller – Netzwerk
für Teleradiologie, einheitliche Regelungen für alle Bundesländer.