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        kma - Klinik Management aktuell 2020; 25(05): 16
DOI: 10.1055/s-0040-1712204
   DOI: 10.1055/s-0040-1712204
Aktuelles // Rechtskolumne
   Ermächtigung nur für hauptberufliche Krankenhausärzte
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   Publikationsverlauf
Publikationsdatum:
06. Mai 2020 (online)

Die Möglichkeiten für Krankenhausärzte, im ambulanten Bereich tätig zu werden, nehmen stetig zu. Dennoch gibt es Grenzen. Das Bundessozialgericht (BSG) bleibt in einer aktuellen Entscheidung dabei, dass ein Arzt, der eine (oder eine Verlängerung einer) Ermächtigung beantragt, hauptberuflich im Krankenhaus beschäftigt sein muss. Eine Vollzeitbeschäftigung ist aber nicht erforderlich.
 
    