Zusammenfassung
Der GKV-Leitfaden-Prävention sieht eine Neuregelung der Kursleiterqualifikation für
Präventionskurse gem. § 20 SGB V vor (wir berichteten in VPT-MAGAZIN 9/2019). Ab dem
01.10.2020 werden fachliche Mindeststandards geprüft, d. h. es sind nicht mehr ausschließlich
die beruflichen Abschlüsse entscheidend. Die Mindeststandards müssen in detaillierten
Unterlagen zu den Ausbildungsinhalten nachgewiesen werden. Wir haben nachgehakt, was
das für Therapeuten konkret bedeutet.