Schlägt man die strafrechtlichen Kommentare auf, die auch von Staatsanwälten und Richtern herangezogen werden, findet man die pauschale Aussage, die Einräumung eines Rabattes sei ein Vorteil im Sinne des Korruptionsstrafrechts. Rabatte, die ein grundlegendes Element des wirtschaftlich und politisch erwünschten Preiswettbewerbs sind, werden so zu Unrecht in die Nähe zum Strafrecht gerückt und mit einem Korruptionsvorwurf überschattet.