Schlägt man die strafrechtlichen Kommentare auf, die auch von Staatsanwälten und Richtern
herangezogen werden, findet man die pauschale Aussage, die Einräumung eines Rabattes
sei ein Vorteil im Sinne des Korruptionsstrafrechts. Rabatte, die ein grundlegendes
Element des wirtschaftlich und politisch erwünschten Preiswettbewerbs sind, werden
so zu Unrecht in die Nähe zum Strafrecht gerückt und mit einem Korruptionsvorwurf
überschattet.