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kma - Klinik Management aktuell 2019; 24(10): 18
DOI: 10.1055/s-0039-1700408
DOI: 10.1055/s-0039-1700408
Aktuelles // Rechtskolumne
Rechtskolumne: Überweisungsbefugnis hängt vom konkreten Bedarf ab
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Publikationsverlauf
Publikationsdatum:
09. Oktober 2019 (online)

Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (LSG NRW) hat am 14. November 2018 entschieden, dass der Umfang der Überweisungsbefugnis eines ermächtigten Krankenhausarztes vom konkreten Überweisungsbedarf abhängig ist (L 11 KA 50/17). Damit folgt das LSG NRW dem Berufungsausschuss, der die Überweisungsbefugnis eines ermächtigten Krankenhausarztes eingeschränkt hatte.