Das Bundessozialgericht (BSG) hat in zwei Fällen entschieden: Die nicht-invasive Beatmung
von Frühgeborenen mittels HFNC-Therapie darf nicht – wie die maschinelle Beatmung
– abgerechnet werden. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) kritisiert diese
Entscheidung scharf.