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DOI: 10.1055/s-0038-1669287
Behandlung im Voraus planen/Advance Care Planning – Die ersten Schritte zur Umsetzung des §132 g SGB V
Publication History
Publication Date:
20 August 2018 (online)
Hintergrund:
Der §132 g SGB V berechtigt stationäre Einrichtungen der Pflege und der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen zur Abrechnung von Gesprächsbegleitungen für Behandlung im Voraus planen (BVP) zu Lasten der GKV. Hiermit verbunden ist nichts weniger als ein Kulturwandel, der erhebliche Anforderungen an die jeweilige Institution und ihre regionalen Netzwerk-Partner stellt.
Ziel:
Erarbeitung erster Schritte für eine nachhaltige Implementierung, die bewirkt, dass Bewohner in medizinischen Krisensituationen so behandelt werden, wie sie das wollen, auch wenn sie sich selbst nicht äußern können.
Zielgruppe:
Leitendes Personal von Trägern, Einrichtungen und Netzwerkpartnern gemäß §132 g, die eine Implementierung von BVP in Angriff nehmen wollen.
Ablauf:
Methodik:
Impulsreferate – Arbeit in Kleingruppen – Plenardiskussion.
Themen:
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Was macht BVP so besonders im Vergleich zum konventionellen Umgang mit Patientenverfügungen?
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Die Qualitäts-Standards der Deutschsprachigen interprofessionellen Vereinigung Behandlung im Voraus planen (DiV-BVP e.V.)
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Herausforderungen durch die Implementierung von BVP
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Anliegen der Teilnehmer aufgrund institutioneller/regionaler Besonderheiten
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Erste Schritte.
Lernziele:
Die Teilnehmer werden durch den Workshop befähigt, eine nachhaltige Implementierung von BVP im Sinne des §132 g SGB V nach den Standards der DiV-BVP e.V. zu planen und den dafür erforderlichen Aufwand abzuschätzen.