Bedarf:
Der Öffentliche Gesundheitsdienst führt zahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen durch.
Die Routineauswertung der Daten ergab, dass im Hinblick auf die Kariesprävalenz bei
den 3-jährigen Kindern nach Jahren des kontinuierlichen Kariesrückgangs ein Wiederanstieg
der Karieswerte beobachtet wurde. Von Karies betroffen sind vor allem Kinder aus sozial
schwachen Familien, auch der Migrationshintergrund spielt eine Rolle. Dabei verteilt
sich die Karieslast auf eine relativ kleine Anzahl von Kindern. Eine Verschärfung
der Ausprägung der sogenannten „Kariespolarisierung“ ist zu beobachten. Als Ursache
hierfür sind eine unzureichende und wenig konsequente Durchführung der Mundhygiene
in Kombination mit einer stark zuckerhaltigen Ernährung zu nennen.
Ziele:
Im Vordergrund des kommunal verankerten Ansatzes steht die Verhältnisprävention. Alle
Kinder sollen die gleiche Chance auf einen Start in ein (zahn)gesundes Leben erhalten.
Durch den Öffentlichen Gesundheitsdienst sind insbesondere die Kinder aus Elternhäusern
ohne ausreichende Eigeninitiative für gesundheitsbewusstes Verhalten im Setting Kindertageseinrichtung
gut zu erreichen. Die Schaffung von gesundheitsförderlichen Rahmenbedingungen auf
struktureller Ebene im Setting Kita wird genutzt, um den in der Öffentlichkeit kontrovers
geführten Diskussionen bezüglich des Zähneputzens zu begegnen. Ziel ist es, die tägliche
Mundhygiene zum selbstverständlichen Bestandteil des Alltags werden zu lassen.
Partizipation und Empowerment: Die Maßnahme wird durch einen Steuerkreis begleitet.
Neben dem Gesundheitsamt und dem kommunalen Träger der Kindertageseinrichtungen sind
als bewährte Partner die Landesarbeitsgemeinschaft für Jugendzahnpflege des Freistaates
Sachsen und die Medizinische Fakultät, Bereich Zahnmedizin, Mitglieder des Steuerkreises.
Thematisch wird die Elternvertretung hinzugezogen.
Ergebnisse:
Die höchste Wirkung des verhältnispräventiven Ansatzes zeigt sich in der Festschreibung
der Mundgesundheit als zentralen Faktor für Gesundes Aufwachsen. Dies hat der Träger
der kommunalen Kindertageseinrichtungen im Trägerkonzept und in Zusammenhang mit dem
Qualitätsmanagement verankert. Die Vorbildwirkung der Bezugspersonen in der Kindertagesbetreuung
wird als ein entscheidender Erfolgsfaktor genutzt. Demnach schaffen die Einrichtungen
in kommunaler Trägerschaft verbindlich die notwendigen Rahmenbedingungen, damit die
Kinder und auch das pädagogische Personal mindestens einmal am Tag die Zähne putzen
können. Strukturell ist das Thema Mundgesundheit über den Bereich somatische Bildung
in den pädagogischen Konzeptionen der einzelnen Kindertageseinrichtungen eingebunden
und findet sich im Jahreslauf verknüpft in den unterschiedlichsten Aktivitäten wieder.
Der Öffentliche Gesundheitsdienst führt die gesetzlich vorgeschriebenen zahnärztlichen
Vorsorgeuntersuchungen in den Kindertageseinrichtungen durch. Sie sind neben den niedergelassenen
Zahnärzten regelmäßig in der Kita, um gruppenprophylaktische Maßnahmen durchzuführen.
Ziel der verhaltensorientierten Gruppenprophylaxe ist es, den Kindern altersentsprechend
die Zahnputztechnik zu lehren und sie über zahngesundes Verhalten aufzuklären. Um
die Kinder zu erreichen, wurde ein pädagogischer Ansatz gewählt, der sie in ihrer
entwicklungspsychologisch bedeutsamen magischen Phase abholt. So wird in sechs spannenden
und kindgerechten Abenteuer-Erzählgeschichten den Kindern das Thema Zahn nahegebracht.
Qualitätssicherung/Nachhaltigkeit: Gemeinsam mit den Akteuren des interdisziplinären
Steuerkreises ist es gelungen, eine ineinandergreifende verhältnis- und verhaltenspräventive
Vorgehensweise zu entwickeln. Die handlungs- und erfahrungsorientiert gestalteten
Aufklärungsimpulse der Gruppenprophylaxe ergänzen die verbindlichen Rahmenbedingungen
für das Zähneputzen in der Kita. Diese Maßnahme leistet einen entscheidenden Beitrag
zum gesunden Aufwachsen in der Kommune.