Zielsetzung:
Die Wiederherstellung einer anlagebedingten Fehlbildung der Brust stellt einen wichtigen
Bestandteil der rekonstruktiven Brustchirurgie dar.
Die juristische Betrachtung und Rechtsprechung steht hier im Gegensatz zum medizin-ethischen
Empfinden.
Material und Methoden:
Darstellung zwei exemplarischer Patientinnen aus dem Brustzentrum des UKSH Campus
Lübeck mit anlagebedingter Fehlbildung der Mammae im Sinne einer tubulären Brustdeformität.
Die zugrundeliegenden Gerichtsurteile für die MDK begründende Ablehnung der Kostenübernahme
der einen Patientin bei gleichzeitiger Übernahme der Kosten bei der anderen Patientin
werden dargestellt.
Ergebnisse:
Exemplarisch sind zwei Patientinnen dargestellt mit tubulärer Brustdeformität. Die
medizinische Beratung und Betreuung sowie Operationen sind in ähnlicher Weise erfolgt.
Die Kostenübernahme wurde jedoch bei einer Patientin abgelehnt mit Vorlage der Sozialgerichts-Urteilssprechungen,
die sich explizit mit dem Thema der tubulären Brustdeformität befassen. Die Grundlagen
der juristischen Fallentsscheidung werden anhand der Gerichtsurteile dargestellt.
Zusammenfassung:
Die medizinische Beratung und die operativen Möglichkeiten einer Brustrekonstruktion
stehen im starken Kontrast zur juristischen Auslegung und Beurteilung. Berufspolitisch
sollten diese Fälle betrachtet und kritisch diskutiert werden.