Die Zahn- und Mundgesundheit von Menschen mit Behinderungen sowie betagten, multimorbiden
und pflegebedürftigen Menschen ist deutlich schlechter als die anderer Bevölkerungsgruppen.
Die zahnärztliche Versorgung erreicht diese Patientengruppe oftmals gar nicht mehr,
eine selbstbestimmte und regelmäßige Teilhabe an zahnärztlichen Vorsorge- und Therapieleistungen
ist oftmals nicht oder nur eingeschränkt möglich. Ausschließlich auf Notfallmaßnahmen
zu setzen, wenn Schmerzen entstanden sind oder die Nahrungsaufnahme verweigert wird,
darf keine Lösung sein. Die Zahnmedizin ist also gefordert, vermehrt dezentral – am
Wohnort der Betreuten – zunächst Prävention, aber – wo möglich – auch die Therapie
für diese speziellen Patienten anzubieten. Das zahnmedizinische Angebot unterscheidet
sich dabei nicht grundlegend von den Möglichkeiten, die einem gesunden Patienten angeboten
werden können. Es muss berücksichtigt werden, dass geistige und/oder körperliche Fähigkeiten
vielleicht nur eingeschränkt vorhanden sind und gezielt das betreuerische Umfeld mit
einbezogen werden muss. Immerhin einige – auch ausgezeichnete – Projekte in Deutschland
zeigen, dass diese Versorgung dazu führen kann, Mundgesundheit zu fördern.
Auch der Gesetzgeber hat mit neuen gesetzlichen Regelungen reagiert. Die vertragszahnärztliche
Versorgung von in erster Linie pflegebedürftigen Menschen und/oder Menschen mit Behinderungen
wird in eine Kontinuität übergeführt, die ihren primären Ansatz in der dezentralen
Betreuung hat. Der orale Gesundheitszustand dieser Patientengruppe soll hierdurch
dauerhaft und nachhaltig verbessert werden, der mobile Einsatz dabei gegenüber herkömmlichen
Versorgungspfaden Kosten einsparen. Schwerpunkt ist auch hier die aufsuchende Betreuung
und ein präventiver Ansatz. Gerade der Kooperationsvertrag zwischen Einrichtung und
Zahnarzt führt kooperativ und koordinativ die Angehörigen sowie das betreuerische
und pflegerische Umfeld zusammen. Dabei soll die Kommunikation unter allen beteiligten
Gruppen in erster Linie die tägliche Mundhygiene gezielt absichern und dauerhaft bei
dieser wachsenden Patientengruppe Mundgesundheit fördern.