Das Infektionsschutzgesetz fordert von den Gesundheitsämtern die Überprüfung der gesetzlich
geforderten Surveillance Aktivitäten. Kenntnisse über die Instrumente der Surveillance
sind hierfür Bedingung.
Um die Surveillance-Daten im Hinblick auf Auffälligkeiten beurteilen zu können, müssen
die Daten von den zu überprüfenden Einrichtungen in geeigneter Form zur Verfügung
gestellt werden. Hierzu gehören Informationen bzgl.:
Die vorliegenden Daten sollten dann zunächst auf Vollständigkeit überprüft werden.
Existieren Zeiträume ohne Bezugsdaten oder längere Abschnitte ohne Infektionsereignisse
könnte dies evtl. auf eine Vernachlässigung der Erhebung hindeuten. Hier sollten Erklärungen
eingefordert werden. Zudem ist auf den zeitlichen Verlauf der Infektionsereignisse
zu achten, um beispielsweise einen Anstieg der Infektionshäufigkeit oder eine zeitliche
Häufung erkennen zu können. Für die Beurteilung der Infektionshäufigkeit in Kategorien
wie „hoch“, „niedrig“, „normal“ ist jedoch der Vergleich mit den Daten anderer Einrichtungen
oder idealerweise mit Referenzwerten erforderlich. Hierfür müssen die Infektionsereignisse
zunächst standardisiert werden (Bezug der Ereignisse auf die beobachtete Population/Risikotage/Risikomaßnahmen).
Je nach Infektionsart können unterschiedliche Verfahren sinnvoll sein. Für die dann
durchzuführenden Vergleiche der so gebildeten Infektionsraten sollten neben Mittelwerten
auch Verteilungswerte herangezogen werden. Idealerweise sollten diese Vergleichswerte
stratifiziert (in Gruppen mit ähnlichem Infektionsrisiko zusammengeführt) zur Verfügung
stehen, um die Vergleichbarkeit und damit die Aussagekraft zu erhöhen. Eine feste
Grenze, ab wann eine Infektionsrate einer Einrichtung auf Hygienemängel hinweist,
existiert allerdings nicht. Als Orientierungshilfe kann eine Infektionsrate als hoch
angesehen werden, wenn sie höher ist als in 75% der anderen Einrichtungen. Aber auch
ein signifikantes Abweichen vom Mittelwert ist bereits als Auffälligkeit zu werten.
Die Gründe für solche Auffälligkeiten sind dann zu untersuchen und können neben dem
Vorliegen eines besonderen Risikoprofils auch im Hygienemanagement begründet sein.