kma - Klinik Management aktuell 2019; 24(03): 10
DOI: 10.1055/s-0036-1595656
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Entscheider-Blog: TSVG: Wer legt eigentlich die Standards für die Patientenakte fest?

Christian Krohne
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Publication Date:
06 March 2019 (online)

Bei der zweiten Anhörung zum Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) war das Thema „Interoperabilität“ ein heiß diskutierter Punkt. Worum geht es? Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) soll dabei die umfassende Verantwortung für die Interoperabilität elektronischer Patientenakten erhalten und dabei unter anderem festlegen, welche inhaltlichen und technischen Standards dafür gelten sollen. Zum Jahr 2021 ist die Einführung der elektronischen Patientenakte verpflichtend, die Zeit drängt also.