kma - Klinik Management aktuell 2018; 23(09): 57-60
DOI: 10.1055/s-0036-1595410
Branche Kompakt
Fort- und Weiterbildung, Personalberatung
© Georg Thieme Verlag KG Stuttgart

Fort- und Weiterbildung: Ausländische Ärzte: Wege in den Arbeitsmarkt

Barbara Rosenthal
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Publication Date:
10 September 2018 (online)

 

Für viele deutsche Chefärzte und Klinikgeschäftsführer sind Mediziner mit anderen Staatsbürgerschaften unverzichtbar. Doch der Weg bis zur Berufszulassung ist nicht einfach.


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Das Projekt IQuaMed / IQ Netzwerk NRW des mibeg-Instituts Medizin im Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ möchte die Chancen auf dem Arbeitsmarkt für Menschen mit Migrationshintergrund verbessern – hier erfolgreiche Teilnehmer und Dozenten des Programms.(Foto: mibeg-Institut Medizin)

Die Anzahl der aus dem Ausland kommenden Ärzte, die in Deutschland leben und arbeiten wollen, steigt kontinuierlich. In deutschen Krankenhäusern sind die angehenden Fachärzte genauso unverzichtbar wie die bereits seit vielen Jahren hier erfolgreich integrierten Mediziner, die in Klinik und Praxis die gesundheitliche Versorgung unterstützen. Laut Angaben der Bundesärztekammer ist die Wachstumsrate der Anzahl ausländischer Ärzte, die im Krankenhaus tätig sind, in den letzten Jahren besonders hochgeschnellt: Elf Prozent der in Deutschland berufstätigen Ärzte besitzen eine ausländische Staatsbürgerschaft.

Wer als aus dem Ausland kommender Arzt in Deutschland arbeiten möchte, sei es in langfristiger Perspektive oder um beispielsweise seine Facharztweiterbildung hier zu absolvieren, benötigt neben einer Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis auch eine Approbation als Arzt. Für die Erteilung der Approbation gemäß Paragraf 3 der Bundesärzteordnung (BÄO) sind die Approbationsbehörden der Bundesländer zuständig. Hier ist für die vergangenen Jahre eine unterschiedliche Handhabung von Berufszulassungen zu konstatieren. Die Unterschiede beziehen sich auf die Feststellung der sprachlichen und fachsprachlichen Kompetenz der Antragstellenden, aber auch auf die Feststellung der fachlichen Gleichwertigkeit nach Aktenlage. Die Wege zur Anerkennung waren unterschiedlich akzentuiert. Zum einen wurde die Berufszulassung mittels Gutachten, zum anderen erst nach Absolvieren einer erfolgreich bestandenen Kenntnisprüfung gewährt. Zudem sind große Unterschiede bei der Dauer des Gleichwertigkeitsüberprüfungsverfahrens festzustellen.

Approbationstourismus zwischen Bundesländern

Aus dem Ausland kommende Bewerber fanden kein bundesweit einheitliches Verfahren vor, sondern orientierten sich je nach persönlicher Interessenslage an den Verfahren einzelner Bundesländer, was einen regelrechten Approbationstourismus zur Folge hatte. Mit der Verabschiedung des „Gesetzes zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung erworbener Berufsqualifikationen“ wurde in Deutschland 2012 ein Meilenstein für Anerkennungssuchende erreicht, an dem sich die einzelnen Bundesländer mit entsprechenden „Anerkennungsgesetzen“ orientierten. Diese Anerkennungsgesetze haben zum Ziel, für aus dem Ausland kommende Fachkräfte klare und rasche Anerkennungswege zu ermöglichen. Im Kontext dieses Gesetzes wurde auf Initiative des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales ein „Förderprogramm IQ“ aufgelegt, das Anerkennungssuchende über Beratungsangebote unterstützt und seit 2015 im Verbund mit dem Europäischen Sozialfonds auch Qualifizierungen zur Unterstützung bei der Erlangung der Anerkennung anbietet.

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Der komplizierte Approbationsweg vereinfacht dargestellt: Das mibeg-Institut Medizin hat ein Poster entwickelt, das über das Institut abgerufen werden kann.(Foto: mibeg-Institut Medizin)
Schluss mit dem „Approbationstourismus“

Wer als aus dem Ausland kommender Arzt in Deutschland arbeiten möchte, benötigt neben einer Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis auch die Approbation als Arzt. Hier gibt es jedoch kein bundesweit einheitliches Verfahren, sondern die Bewerber orientierten sich an den Verfahren einzelner Bundesländer, was einen sog. „Approbationstourismus“ zur Folge hatte. Die deutsche Ärzteschaft fordert nun ein einheitliches, effizientes und transparentes Prüfsystem.


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Forderungen an den Gesetzgeber

Aktuell zeichnen sich insbesondere durch die auf dem 121. Deutschen Ärztetag erhobenen Forderungen an den Gesetzgeber für aus dem Ausland kommende Ärzte Veränderungen ab, die auf optimierte Anerkennungsverfahren und bundeseinheitliche Qualitätsstandards abzielen. Dazu gehört nicht nur der bereits durch die Gesundheitsministerkonferenz 2014 geforderte Standard, dass der für den Approbationsantrag erforderliche Nachweis von deutschen Sprachkenntnissen mindestens auf dem Level B2 / C1 sein muss und Sprachzertifikate von anerkannten Sprachschulen stammen sollen. Hierzu gehört auch der notwendige Nachweis fachsprachlicher Kenntnisse nach einem bundesweiten Prüfungsstandard, den die jeweils zuständigen Landesärztekammern verantworten.


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Bundeseinheitlich: Fachsprachprüfung

Bereits aktuell wird in nahezu allen Bundesländern nur noch die bestandene Fachsprachprüfung vor der zuständigen Landesärztekammer für die Berufszulassung anerkannt. Diese durch die Ärztekammern organisierten Fachsprachprüfungen werden immer mit ärztlich-kollegialer Fachkompetenz abgenommen und belegen in einem praxisnahen Test, ob die deutschsprachliche Kommunikationskompetenz des zu prüfenden Arztes die notwendigen Qualitätsstandards erfüllt – und zwar in mündlicher wie auch in schriftlicher Form.

Während Ärzte aus der Europäischen Union bei entsprechend vorgelegten Dokumenten durch ein vergleichbares abgeschlossenes Medizinstudium im Herkunftsland und ein Zertifikat über eine bestandene Fachsprachprüfung bereits wesentliche Voraussetzungen für die Erteilung einer Approbation erfüllen, zeichnet sich für Ärzte aus sogenannten Drittstaaten ab, dass eine Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen durch den Nachweis von Studien- und Arbeitsdokumenten als nicht ausreichend angesehen wird. Der Weg zur ärztlichen Approbation führt für diese Antragsteller zunehmend häufig über eine Kenntnisprüfung, die, organisiert durch das jeweils zuständige Landesprüfungsamt, in Universitäten bzw. akademischen Lehrkrankenhäusern abgenommen wird und sich am Niveau einer Staatsexamensprüfung orientiert.


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Für Klinik-Arbeitgeber ein Gewinn

Die deutsche Ärzteschaft fordert ein einheitliches, effizientes und transparentes Prüfsystem unter Einbeziehung der Gutachtenstelle für Gesundheitsberufe (GfG). Die Kenntnisprüfung soll auf der Basis neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse durchgeführt werden und Wissen prüfen, das für die Ausübung des ärztlichen Berufes essentiell ist. Derart auf die Berufsausübung in Deutschland vorbereitete Ärzte sind für die Klinik-Arbeitgeber ein Gewinn, da sie als approbierte Ärzte entsprechend einsetzbar sind und die gesundheitliche Versorgung der Patienten qualitativ wertvoll unterstützen können. Das Ziel des Zulassungsverfahrens muss sein, dass mit der Erteilung der Approbation für aus dem Ausland kommende Bewerber wie für hiesige Arbeitgeber die Sicherheit verbunden ist, dass der Antragstellende den Arztberuf in Deutschland ausüben kann.


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Antrag auf Anerkennung im Herkunftsland

Um sich auf die anspruchsvollen Fachsprachprüfungen vor den Landesärztekammern und die Kenntnisprüfungen, die durch die Landesprüfungsämter verantwortet werden, vorzubereiten, bedarf es einer entsprechenden Unterstützung, die auch explizit bereits aus dem Ausland angefragt wird, denn bereits im Herkunftsland kann der Antrag auf Anerkennung gestellt werden. Zentraler Bestandteil der fachlichen Qualifizierungen, die auf die Anerkennungsprüfungen vorbereiten, sind die medizinischen Fächer Innere Medizin, Chirurgie, Pharmakologie, speziell Klinische Pharmakologie, radiologische Diagnostik, Strahlenschutz und bildgebende Verfahren in der Medizin sowie Rechtsgrundlagen ärztlichen Handelns. Hinzu kommen selbstverständlich zentrale Aspekte der ärztlichen Kommunikation in mündlicher wie in schriftlicher Form, in Bezug auf den Patienten wie auf den ärztlichen Fachkollegen.


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mibeg-Seminare vermitteln Fächerkanon

Damit entspricht der Fächerkanon dem curricularen Entwurf, den das mibeg-Institut Medizin bereits 2002 in Hinblick auf die Vorbereitung auf die sog. Gleichwertigkeits- und Defizitprüfungen gemeinsam mit den Landesärztekammern in Nordrhein-Westfalen erarbeitet hatte und der seitdem über Seminare kontinuierlich vermittelt wird. An diesen Curricula orientieren sich bundesweit zahlreiche Bildungsangebote. Für Lernende kommen hochqualitative und kostengünstige E-Learning-Angebote wie beispielsweise „Amboss“ oder „WebOP“ hinzu, die individuell zur Vertiefung der Prüfungsthemen genutzt werden können.

Das mibeg-Institut Medizin hat gemeinsam mit Anerkennungsexperten und Verwaltungsjuristen ein Schaubild entwickelt, das den Weg zur Anerkennung für ausländische Ärzte in Deutschland skizziert und verstehen hilft, ergänzt mit wichtigen Hinweisen für eine rasche und erfolgreiche Integration in den ärztlichen Arbeitsmarkt.


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Das Projekt IQuaMed / IQ Netzwerk NRW des mibeg-Instituts Medizin im Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ möchte die Chancen auf dem Arbeitsmarkt für Menschen mit Migrationshintergrund verbessern – hier erfolgreiche Teilnehmer und Dozenten des Programms.(Foto: mibeg-Institut Medizin)
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Der komplizierte Approbationsweg vereinfacht dargestellt: Das mibeg-Institut Medizin hat ein Poster entwickelt, das über das Institut abgerufen werden kann.(Foto: mibeg-Institut Medizin)