kma - Klinik Management aktuell 2018; 23(07/08): 11
DOI: 10.1055/s-0036-1595322
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Pflegepersonaluntergrenzen: GKV und DKG einigen sich auf dreistufiges Modell

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Publication Date:
24 July 2018 (online)

Die geplanten Personaluntergrenzen in der Pflege werden wie geplant zum 1. Januar 2019 in Kraft treten. Das bekräftigte der GKV-Spitzenverband auf einer Pressekonferenz Ende Juni in Berlin. Zuvor hatte der Verband eingeräumt, dass die gemeinsame Kommission aus Deutscher Krankenhausgesellschaft (DKG) und der GKV-Spitzenverband die vom Gesetzgeber vorgegebene Frist zum 30. Juni zur Festlegung der Untergrenzen nicht einhalten konnte. Wie berichtet, arbeiten GKV und DKG im Auftrag des Gesetzgebers seit vergangenem Jahr an Mindestvorgaben für den Personaleinsatz für pflegeintensive Bereiche in Kliniken. Der Bund hatte enge Fristen gesetzt und gedroht, notfalls nach dem 30. Juni per Ersatzvornahme selbst zu entscheiden. Allerdings habe das Bundesgesundheitsministerium (BMG) zuletzt „keinen besonderen Ehrgeiz“ gezeigt, selbst tätig zu werden, sagte Dr. Wulf-Dietrich Leber, Leiter der Abteilung Krankenhäuser beim GKV-Spitzenverband. Nun soll eine automatische Schiedstelle eingerichtet werden, die bei Nichteinhaltung der Untergrenzen eine Schlichtung und mögliche Vergütungsabschläge moderieren und durchsetzen soll.