Das Selbstverwaltungsstärkungsgesetz greift tief in die Selbstverwaltung ein. Hintergrund
sind Unregelmäßigkeiten bei der KBV. Die verschärften Regelungen gelten jedoch auch
für die anderen Körperschaften, die der Aufsicht durch das Gesundheitsministerium
unterstehen. Die deutsche Krankenhausgesellschaft ist fein raus: Sie hat keinen Köperschaftsstatus,
sondern ist als eingetragener Verein organisiert.