Deutsche Heilpraktiker-Zeitschrift 2016; 11(06): 59-61
DOI: 10.1055/s-0036-1593462
Praxis
Recht
© Karl F. Haug Verlag in Georg Thieme Verlag KG

Für Heilpraktiker erlaubt oder verboten?

Burkhard Tamm

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Publication Date:
26 September 2016 (online)

Summary

„Merke: Zahnstörfelder sowie Tonsillen und Narben an den Tonsillen dürfen nur durch einen Arzt bzw. Zahnarzt behandelt werden. Für Heilpraktiker ist die Behandlung verboten!“ Dieser Satz im Beitrag „Mehrgleisig gegen Bechterew“, erschienen in der DHZ 1/2016, hat eine kontroverse Diskussion ausgelöst. In Leserbriefen wurden Argumente angeführt wie: Das Unterspritzen von Zahnherden sei keine Zahnheilkunde, sondern Teil einer neuraltherapeutischen Intervention; Zahnstörfelder zählten nicht zu den Erkrankungen im Mundraum und dürften behandelt werden; Tonsillen seien kein Teil des Mundbereichs und dürften auf jeden Fall neuraltherapeutisch behandelt werden, und auch durch Heilpraktiker. Was stimmt? Wir haben den Fachanwalt für Medizinrecht und für Versicherungsrecht Dr. Burkhard Tamm um seine Einschätzung gebeten.