Sehr zu reden gaben die teils horrenden (über 100 000 sFr.) Rückforderungen der Krankenkassenorgane
wegen angeblich oder tatsächlich nicht erfolgter Rezertifizierung von Fähigkeitsausweis-Inhabern.
Glücklicherweise handelte es sich meistens nur um administrative Versäumnisse. Dennoch
sei darauf hingewiesen, dass die Rezertifizierungspflicht ernst genommen werden muss.
Die Kommission verschickt denn auch immer rechtzeitig entsprechende Erinnerungsbriefe.
Im Jahr 2017 müssen über 150 Inhaber rezertifizieren, was einen erheblichen Kursaufwand
bedeutet.
Beat Dubs
Präsident Kommission Hüftsonografie