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DOI: 10.1055/s-0036-1577509
Flickenteppich Telemedizin
Telemedizin in DeutschlandAuthors
Publication History
Publication Date:
08 March 2016 (online)
Obwohl die Telemedizin von der flächendeckenden Versorgung noch weit entfernt ist, gibt es in Deutschland zahlreiche Netzwerke und Projektinitiativen. Dennoch fehlt bisher die allgemeine Aufnahme der Telemedizin in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen.
Haushalte ohne Internetanschluss gibt es so gut wie nicht mehr. Mit den heutigen Möglichkeiten ließe sich also problemlos auch ein virtueller Arztbesuch per Webcam realisieren. Einen telemedizinischen Behandlungsraum einzurichten ist laut Wolfgang Loos, dem geschäftsführenden Vorstandsmitglied der Deutschen Gesellschaft für Telemedizin (DGTelemed), auch in jedem Pflegeheim gegeben. Sie brauchen dazu nur ein Videokonferenzsystem. „Damit könnten sie das Pflegheim mit jedem Facharzt verbinden, sie könnten sogar eine Terminplanung machen: Etwa morgens um neun wird die Verbindung zum Orthopäden hergestellt, danach kommt der Kardiologe, dann der Hausarzt und so weiter –, ohne dass die jeweiligen Ärzte in das Pflegeheim fahren müssen, die könnten das bequem von ihrer Praxis aus machen.“
Das sind im Prinzip gute Nachrichten für die Telemedizin. Das hat auch die Bundesregierung erkannt. So erklärte Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe unlängst: „Mein Ziel ist, die Chancen, die neue Entwicklungen für die medizinische Versorgung der Menschen bereit halten, in den kommenden Jahren stärker zu nutzen. Dazu gehört auch die Telemedizin. Ich will den Entwurf für ein E-Health-Gesetz noch in diesem Jahr vorlegen. Denn ich möchte, dass wir die Chancen der Telemedizin nutzen.“
Großteil nicht in der Regelversorgung
Noch steckt die Telemedizin aber vielerorts in den Kinderschuhen. Zwar gibt es laut
DGTelemed Telemedizinprojekte in mehr als 100 Städten und Kommunen Deutschlands. Allerdings
darf diese Zahl nicht darüber hinwegtäuschen, dass der Großteil nicht in der Regelversorgung
ankommt. Das belegen die Zahlen des deutschen Telemedizinportals: Von den 181 dort
registrierten Projekten sind ganze 95 nicht Teil der Regelversorgung. Von den übrigen
86 Projekten wird die Mehrzahl privatwirtschaftlich gefördert (32 Projekte). „Die
meisten Vorhaben kommen über den Projektstatus nicht heraus, es gelingt keine erfolgreiche
Transformation in die medizinische Praxis“, erläutert Loos. Auch Patienten nehmen
telemedizinische Dienstleistungen bisher nur selten in Anspruch, denn die meisten
Krankenkassen erstatten die Kosten dafür nur in Ausnahmefällen.
Problem Studiennachweispflicht
Der Grund ist, dass bislang keine allgemeine Aufnahme der Telemedizin in den Leistungskatalog
der gesetzlichen Krankenkassen erfolgt ist. Denn die Wirksamkeit der Telemedzin muss
in langwierigen wissenschaftlichen Studien nachgewiesen werden. „Das können die Anwender
in der Regel nicht aufbringen“, so Loos. Auch Gerhard Meyer, der Geschäftsführer des
deutschen Telemedizintechnikherstellers Meytec in Brandenburg kritisiert die Nachweispflicht.
„Wenn man jegliche telemedizinische Aktivität über den Gemeinsamen Bundesausschuss
erst einsteuern lassen will, dann sind das politisch die falschen Akzente. Man vergleicht
hier die telemedizinische Anwendung mit der Einführung von neuen Medikamenten. Das
ist aus meiner Sicht falsch.“
Das verdeutlicht das Beispiel Telemonitoring. Es bietet vor allem chronisch Kranken die Möglichkeit zur Fernuntersuchung. Der Patient kann dabei zuhause sein normales Leben weiterführen, denn er wird mit Messgeräten ausgestattet, die in der Lage sind, ihre Daten direkt zu einem medizinischen Betreuer zu übertragen. Solche Projekte gibt es mittlerweile etwa für Diabetiker, Lungenkranke oder Herzpatienten. „Zur herkömmlichen Untersuchung kommt die Tatsache, dass Messwerte elektronisch übertragen werden. Das ist aber nur eine Datenübertragung, der Patient wird unverändert nach den medizinischen Leitlinien behandelt“, erklärt Meyer. Dennoch gibt es viele dieser Anwendungen nicht für die Regelversorgung.
Klinische Anwendungen führend
Derzeit kommt die Telemedizin vor allem für den Austausch von Befunden und Fachwissen
zwischen Krankenhäusern zum Einsatz. So sind alle Kliniken in Baden-Württemberg an
ein Teleradiologie-Netz angeschlossen. Auch für die schnelle Behandlung des Schlaganfalls
haben sich mittlerweile in vielen Regionen Netzwerke gebildet. Führend bei der flächendeckenden
Versorgung ist hier das Schlaganfallnetzwerk TEMPiS in Bayern. Auch Tumorkonferenzen
finden heute in vielen regionalen Netzwerken statt. Auf dem Gebiet der Radiologie
hat etwa das Unfallkrankenhaus Berlin (UKB) ein Netzwerk mit Kliniken in Berlin, Brandenburg,
Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt aufgebaut. Auch in der Pathologie, Diabetologie
und in der Unfallchirurgie gibt es solche Netzwerke, die alle dem Ziel dienen, Wissen
und Handlungsanweisungen für Krankenhäuser bereitzustellen, die sich keine entsprechende
Fachabteilung leisten können.
Trotz der vielen Hindernisse bescheinigen die Experten der Telemedizin in Deutschland auch in der ambulanten Versorgung ein großes Wachstumspotenzial. „Der Pflegebedarf wird sich in den nächsten Jahren wesentlich erhöhen, weshalb man gezwungen sein wird, auf diese technischen Möglichkeiten zurückzugreifen. Die demografische Entwicklung wird die Telemedizin einfach erzwingen“, prognostiziert Loos. Wann das soweit ist, bleibt abzuwarten.