Sachverhalt: Der Kläger ist als Oberarzt in der Abteilung für Anästhesiologie und Intensivmedizin einer Klinik tätig. Er nahm in den Jahren 1998 und 1999 an einem einwöchigen “Internationalen Symposium für Anästhesie, Notfall-, Schmerz- und Intensivbehandlungsprobleme” im österreichischen St. Anton am Arlberg teil.