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kma - Klinik Management aktuell 2006; 11(09): 16-19
DOI: 10.1055/s-0036-1573889
DOI: 10.1055/s-0036-1573889
Politik
Gewe(r)bliche Ware
GewebegesetzWeitere Informationen
Publikationsverlauf
Publikationsdatum:
11. März 2016 (online)

Eigentlich sollte das Gesetz nur an EU-Standards angeglichen werden. Doch das Bundesgesundheitsministerium schießt ohne Not über das Ziel hinaus. Hornhäute und Herzklappen sind künftig Arzneimitteln rechtlich gleichgestellt. Die Krankenhäuser sind die Dummen, sie müssen eine technische Ausrüstung wie Pharmahersteller zur Gewebeaufbewahrung bereitstellen.