B&G Bewegungstherapie und Gesundheitssport 2015; 31(04): 174-175
DOI: 10.1055/s-0035-1558470
RECHT
Haug Verlag in MVS Medizinverlage Stuttgart GmbH & Co. KG Stuttgart

Sektorale Heilpraktikererlaubnis für Ergotherapeuten

M Beden
HILLE/BEDEN Rechtsanwälte
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Publication Date:
02 September 2015 (online)

Im Jahre 2006 hat eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz für Aufsehen gesorgt. Damals wurde entschieden, dass die Erlaubnis zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde auch gegenständlich beschränkt auf bestimmte Fachgebiete erteilt werden kann (sogenannte sektorale Heilpraktikererlaubnis). Das Gericht hatte diese Entscheidung für das Gebiet der Physiotherapie getroffen. Es sah die Ablegung der Heilpraktikerprüfung hierfür nicht als notwendig an. Das Bundesverwaltungsgericht hat allerdings in seiner Entscheidung vom 26.08.2009, 3 C 19/08, diese Entscheidung modifiziert. Es teilte die Auffassung des Oberverwaltungsgerichts, dass grundsätzliche die sektorale Heilpraktikererlaubnis zuzulassen ist. Auf eine auf das Gebiet der Physiotherapie beschränkte Heilpraktikerprüfung wollte das Bundesverwaltungsgericht aber nicht verzichten. Seitdem haben etliche Physiotherapeuten von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht und eine sektorale Heilpraktikererlaubnis erworben. Diesen Physiotherapeuten steht damit der Weg offen, Patienten ohne ärztliche Anordnung zu behandeln.

In einer aktuellen Entscheidung vom 19.03.2015, 9 K 1519/13 hat nun das Verwaltungsgericht Karlsruhe unter Bezugnahme auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts entschieden, dass auch für das Fachgebiet der Ergotherapie die sektorale Heilpraktikererlaubnis zuzulassen ist. Auch wenn das Verwaltungsgericht wegen der grundsätzlichen Bedeutung dieser Rechtssache die Berufung gegen das Urteil zugelassen hat, gibt das Urteil Anlass, es näher vorzustellen.