Psychiatr Prax 2015; 42(05): 285
DOI: 10.1055/s-0035-1552644
Mitteilungen BDK
© Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

Mitteilungen aus der Bundesdirektorenkonferenz (BDK)

Gerhard Längle
1   Tübingen/Bad Schussenried
,
Thomas Pollmächer
2   Ingolstadt
› Author Affiliations
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Publication Date:
23 June 2015 (online)

 

Erfolgreiche erste gemeinsame Tagung von BDK und ackpa in Potsdam am 22./23.April 2015: „Facetten der Patientenautonomie“

Die Bundesdirektorenkonferenz, der Verband leitender Ärztinnen und Ärzte der Kliniken für Psychiatrie und Psychotherapie (BDK) und der Arbeitskreis der Chefärztinnen und Chefärzte der Kliniken für Psychiatrie und Psychotherapie an Allgemeinkrankenhäusern in Deutschland (ackpa) vertreten als Fachverbände die Interessen der Gesamtheit der psychiatrischen Kliniken in Deutschland mit Ausnahme der Universitätskliniken. Im Verlauf der Geschichte der beiden Verbände schien es viele Jahre lang so, als gäbe es mehr Differenzen als Übereinstimmungen.


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Heute sind ärztliche Leiter von Kliniken für Psychiatrie und Psychotherapie an Allgemeinkrankenhäusern ebenso selbstverständlich Mitglieder in der BDK wie Chefärzte an Fachkliniken für Psychiatrie und Psychotherapie Mitglieder der ackpa sind. So lag es für die Vorstände von BDK und ackpa nahe, die Zusammenarbeit der beiden Verbände durch das Initiieren einer ersten gemeinsamen Fachtagung zu intensivieren.

Die von Vorstandsmitgliedern beider Verbände organisierte erste gemeinsame Tagung von BDK und ackpa fand am 22./23. April im Tagungszentrum „Villa Bergmann“ in Potsdam statt. Rund 100 Mitglieder beider Verbände nahmen an der Veranstaltung teil, die neben dem fachlichen Teil auch vielfältige Möglichkeiten für kollegiale Diskussionen bot.

Ein Vortrag des Medizinethikers und Vorsitzenden der Zentralen Ethikkommission bei der Bundesärztekammer (ZEKO), Prof. Dieter Birnbacher über die Grenzen des Selbstbestimmungsrechts in der Psychiatrie bildete die Einleitung in das Thema. Aus der ethischen Sicht wurde dabei einerseits ein Gesamtrahmen für das Thema aufgespannt, andererseits wurde aber auch explizit auf wichtige Teilaspekte, wie etwa auf das Spannungsfeld zwischen den Rechten und Ansprüchen des Individuums und den Rechten und Ansprüchen der Gesellschaft eingegangen.

Auf die lebhafte Diskussion zum Vortrag folgte dann am gleichen Ort ein gemeinsames Abendessen mit italienischem Büffet, bei dem die Themen des Vortrags noch einmal diskutiert wurden und gleichzeitig der kollegiale Austausch zwischen den Teilnehmern seinen ausreichenden Platz hatte.

Um dem Titel „Facetten der Patientenautonomie“ gerecht zu werden, war das Programm am zweiten Tage in vier Schwerpunkte aufgeteilt. Je drei Referenten legten in einem Themenblock zunächst in kurzen Impulsreferaten ihren persönlichen Standpunkt dar, der anschließend ausführlich vom Auditorium diskutiert wurden.

Im ersten Themenblock, den der BDK-Vorsitzende Prof. Thomas Pollmächer moderierte, wurden zunächst die „offiziellen“ Aspekte behandelt. Neben Beate Kienemund, Abteilungsleiterin für öffentliches Recht im BMJV, die zu den allgemeinen gesetzlichen Grundlagen Stellung bezog, wurde das Thema von der gesundheitspolitischen Sprecherin von Bündnis 90/die Grünen, Maria Klein Schmeink und der Präsidentin der DGPPN und vormaligen BDK-Vorsitzenden Dr. Iris Hauth dann zusätzlich in die medizinpolitische Richtung ausgeweitet. Frau Dr. Hauth leitete dabei anhand des aktuellen Berichtes zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskommission in Deutschland auch auf die aktuelle Diskussion über die fehlende Sicherung der Personalschlüssel in den Kliniken nach Auslaufen der PsychPV und deren Bedeutung für die Patientenautonomie in der Klinik über.

Der zweite Block, moderiert vom ackpa-Vorstandsmitglied und President Elect der DGPPN Prof. Arno Deister, behandelte das Thema Patientenautonomie im Spannungsfelde zu den Rechten Dritter. Dazu referierten Wiebke Schubert, Vorsitzende des Landesverbandes NRW der APK, Birgitta Neumann vom Alzheimer-Verband Berlin-Brandenburg und Dr. Martin Zinkler vom ackpa. Hier sorgte insbesondere der Appell von Frau Schubert, die Rechte der Kinder von psychisch Erkrankten zu beachten, für lebhafte Diskussionen.

Im dritten Block, der von dem ackpa-Vorstandsmitglied Dr. Andreas Küthmann moderiert wurde, standen die rechtlichen Aspekte und ihre praktische Umsetzung im Fokus. Matthias Koller, Vorsitzender Richter am Landgericht Göttingen referierte das Thema gemeinsam mit Annette Loer, der stellvertretenden Vorsitzenden des Betreuungsgerichtstages und Dr. Felix Hohl-Radke von der BDK. In den Referaten und in der Diskussion wurde unter anderem die Bandbreite der regionalen Unterschiede und der unterschiedlichen Auslegungen der neueren Gesetzgebung deutlich.

Der vierte Block, moderiert vom BDK-Vorstandsmitglied Dr. Felix Hohl-Radke, näherte sich dem Thema dann aus der Sicht der Betroffenen im Spannungsfeld zur „Institution“ Klinik. Brigitte Richter, Vorsitzende des Vereins Pandora Selbsthilfe Psychiatrie-Erfahrener referierte gemeinsam mit Uwe Wegener, dem Vorsitzenden des Vereins Bipolaris – Manie & Depression Selbsthilfevereinigung Berlin-Brandenburg und dem Gastgeber der Tagung, Dr. Christian Kieser vom ackpa, der von seinen Erfahrungen bei dem Etablieren von fest an der Potsdamer Klinik angestellten Gesundheits-(Peer-)Begleitern berichtete.

Das Fazit der Teilnehmer und der Vorstände der beiden Verbände fiel zum Ende der Tagung sehr positiv aus, die Zusammenarbeit der Verbände soll – auch nach den positiven Erfahrungen mit dieser Potsdamer Tagung – fortgesetzt und weiterentwickelt werden.

Dr. Felix Hohl-Radke, Brandenburg

f.hohl@asklepios.com


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