Aktuelle Kardiologie 2015; 4(04): 255-256
DOI: 10.1055/s-0035-1552171
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Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

5 Jahre Kardiologievertrag in Baden-Württemberg – Höhere Zufriedenheit und bessere Bezahlung

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Publication Date:
12 August 2015 (online)

Der bundesweit erste Selektivvertrag nach Paragraf 73c SGB V für Kardiologen ist Anfang 2010 in Baden-Württemberg an den Start gegangen. Heute, fünf Jahre nach der Vertragsunterzeichnung, lässt sich feststellen: Der Kardiologievertrag ist eindeutig die bessere Option, weil er unsere Bedürfnisse als Kardiologen und die unserer Patienten besser abbildet.

Mit dem Kardiologievertrag, der am 10. Dezember 2009 unterzeichnet wurde, wollen wir als BNK zusammen mit unseren Vertragspartnern, der AOK Baden-Württemberg, der Bosch BKK, MEDI Baden-Württemberg und dem BNFI eine langfristige Sicherstellung und Optimierung der ambulanten kardiologischen Versorgung außerhalb der Regelversorgung erreichen.