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DOI: 10.1055/s-0034-1398400
Seminare und Kongresse des fnb
Was verändert sich?Publication History
Publication Date:
15 January 2015 (online)
Als ein gemeinnützig eingetragener Verein ist der fnb dem deutschen Vereins- und Steuerrecht unterworfen und muss den jeweiligen gesetzlichen Bedingungen Rechnung tragen. Nun stehen uns Veränderungen ins Haus, welche sich auf die Organisation und Durchführung unserer Seminare und Kongresse auswirken. Um diese und vor allem die daraus resultierenden Konsequenzen zu erläutern, möchte ich Sie einladen, mit mir einen kleinen Ausflug in das Vereinsrecht zu machen.
In einem Verein werden mehrere Tätigkeitsbereiche unterschieden. Einer davon ist im Rahmen des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes der Zweckbetrieb. Eine Vielzahl von Vereinen kann ihre satzungsgemäßen Ziele ohne einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gar nicht erfüllen. Ein berufsbildender Verein kann kein Seminar ohne entstehende Kosten durchführen (z. B. Bezahlung von Referenten, Raummiete, Technik, Portokosten, Catering während des Seminares) und verlangt dafür von den Teilnehmern Seminargebühren. In solchen Fällen, in denen eine wirtschaftliche Tätigkeit auf das engste mit den gemeinnützigen Zwecken verbunden ist und diese Zwecke auch nur durch solch einen Betrieb erreicht werden können, bezeichnet das Gesetz als Zweckbetrieb. Dazu gehört natürlich, dass die Seminargebühren kostendeckend kalkuliert werden.
Seminargebühren
Aus diesem Grund und wegen der allgemeinen Kostenerhöhung bei einem gleichzeitigen Rückgang von Sponsorengeldern ist es dem fnb nicht mehr möglich, die Übernachtungskosten weiterhin mit den Seminargebühren inklusive abzudecken. Das bedeutet, dass die Teilnehmer von Seminaren, die Übernachtungen beinhalten, zukünftig ihre Übernachtung selbst buchen und bezahlen müssen. Wir haben deshalb für Sie mit dem jeweiligen Seminarhotel einen vergünstigten Zimmerpreis ausgehandelt, welchen Sie unter dem Stichwort „fnb“ buchen können. Einzelheiten können Sie dem Infokasten entnehmen.
Wir hoffen sehr, dass wir Sie trotz der Veränderungen auf unseren Seminaren und dem Hauptstadtkongress zahlreich begrüßen dürfen. Für Fragen und Anregungen dazu steht Ihnen der Vorstand des fnb gerne zur Verfügung.
Ina Wiegard-Szramek, Essen
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Hauptstadtkongress Berlin 2015:
Die Teilnehmergebühren für den Kongress betragen 150 Euro ohne Übernachtung. Es wird keine Frühregistrierung mehr geben. Die Zimmer können gebucht werden unter dem Stichwort „fnb“ im:
VCH-Hotel Christophorus
Evangelisches Johannesstift Berlin
Schönwalder Allee 26/3
13587 Berlin
Tel.: +49 (0)30 33606-0
Fax: +49 (0)30 33606-114
E-Mail: christophorus.berlin@t-online.de
Dies gilt nur für 2015! Das Hotel Christophorus steht ab 2016 nicht mehr als Seminarhotel zur Verfügung, wir müssen uns mal wieder ein neues Domizil suchen.
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Fachpflegeseminar in Rotenburg an der Fulda 2015:
Die Teilnehmergebühren für das Seminar betragen 150 Euro ohne Übernachtung. Es wird keine Frühregistrierung mehr geben. Die Zimmer können gebucht werden unter dem Stichwort „fnb“ in der:
BKK-Akademie
Am Alten Feld 30
36199 Rotenburg an der Fulda
Tel.: +49 (0)6623 840
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Fachpflegeseminar Kloster Frauenwörth, Chiemsee 2015:
Die Teilnehmergebühren für den Kongress betragen 150 Euro ohne Übernachtung. Es wird keine Frühregistrierung mehr geben. Die Zimmer können gebucht werden unter dem Stichwort „fnb“ im:
Kloster Frauenchiemsee
Frauenchiemsee 50
83256 Frauenchiemsee
Tel.: +49 (0)8054 9070
Fax: +49 (0)8054 7967
E-Mail: abtei@frauenwoerth.de


Geschäftsstelle fnb, Uschi Gaspar
In den Beunen 6, 65479 Raunheim,
Tel.: 0 61 42/40 85 49, Fax: 0 61 42/40 85 51
E-Mail: uschi.gaspar@nephro-fachverband.de,
www.nephro-fachverband.de
Vorstand des fnb:
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Kerstin Gerpheide (1. Vorsitzende)
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Jürgen Berner (2. Vorsitzender)
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Ina Wiegard-Szramek (Schatzmeisterin)
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Marvin Breckling (komm. Schriftführer)
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