Z Gastroenterol 2015; 53(11): 1364-1365
DOI: 10.1055/s-0034-1398029
Mitteilungen des BVGD
© Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

Editorial

Andreas Stallmach
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Publication Date:
17 November 2015 (online)

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen!

„Qualitätsmessung“, „Qualitätsmanagement“, „Patientensicherheitsmanagement“ und „Versorgungsmanagement“; diese und andere Schlagwörter dominieren die aktuelle Diskussion in der Gesundheitspolitik und sind somit folgerichtig wieder Gegenstand der aktuellen Ausgabe der BVGD Info-Seiten.

Die Gastroenterologie als das zentrale Fach der Inneren Medizin empfindet die Konflikte, die sich aus den (berechtigten) Ansprüchen und Möglichkeiten in der ambulanten und stationären Patientenversorgung und den (Re)-Finanzierungen ergeben, als bedrohlich. Ohne Zweifel sind das „Messen“ (und Verbessern) der Qualität in der individuellen Patientenbehandlung und -sicherheit zentrale ärztliche und pflegerische Aufgabe. Nicht allerorts und zu jeder Zeit ist, der eigene Bereich selbstkritisch miteinbezogen, die Qualität in der Patientenbetreuung optimiert.

Zur erfolgreichen Umsetzung der mit diesen Ansprüchen verbundenen Aufgaben und dem Erreichen der gesteckten Ziele werden jedoch Ressourcen benötigt; und hier scheitert – von zu wenigen Ausnahmen abgesehen – bislang das deutsche Gesundheitssystem mit seinem Finanzierungssystem. Unzweifelhaft benötigen die qualitätsverbessernden interdisziplinären „Tumor-Boards“, „Entzündungs-Konferenzen“, „M & M-Konferenzen“ oder das im Beitrag von Herrn Krahwinkel beschriebene „IQM Peer Review Verfahren“ Personal; auch impliziert insbesondere die immer wieder geforderte und angestrebte Erhöhung der Zeit und Zuwendung für den einzelnen Patienten einen höheren Bedarf an ärztlichen und pflegerischen Personal. Vordergründig wird argumentiert, dass durch Entlastung von „berufsfremden“ Aufgaben, wie z. B. der notwendigen Dokumentation, die dafür notwendigen Kapazitäten geschaffen werden könnten. Vergessen wird, dass für die Delegation dieser Aufgaben an andere Berufsgruppen aber auch wieder „Menschen“ benötigt werden. Auch („verpflichtende“) Schulungen des Personals, z. B. für ein sinnvolles umfassendes Risikomanagementsystem, wie von Herrn Gausmann sehr gut nachvollziehbar erläutert, entfernen den Mitarbeiter zumindest zeitweise vom Patienten.

Unter strategischen Gesichtspunkten kann das Dilemma zwischen Personalbedarf und Ökonomie nur durch eine Mengen- bzw. Fallzahlsteigerung oder eine Erhöhung der Komplexizität der individuellen Behandlung gelöst werden; ob dieses dem einzelnen Patienten gerecht wird und langfristig zielführend ist, bleibt fraglich. So wird in dem Beitrag von Herrn Weizsäcker mit Recht hinterfragt, wie das „abwartende Handeln“ oder das Unterlassen einer („Über-)therapie“ in unserem System abgebildet wird.

Auch die neuen Aspekte, die sich aus dem Versorgungsstärkungsgesetz und dem neuen Gesetz gegen Korruption im Gesundheitswesen ergeben, sind wichtige Punkte mit denen wir uns auseinandersetzen müssen. Den Kollegen Mohl und Porten sei gedankt, dass sie die wichtigsten medicolegalen Aspekte in ihren Beiträgen prägnant dargestellt haben. Insgesamt bin ich ganz sicher, dass die aktuellen BVGD-Info-Beiträge für alle Leser interessant und wichtig sind und Impulse für die tägliche Arbeit geben können.