Aktuelle Rheumatologie 2014; 39(05): 292-293
DOI: 10.1055/s-0034-1395241
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Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

Recht – „Ohne Berufshaftplicht steht schnell die Existenz auf dem Spiel“

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Publication Date:
15 October 2014 (online)

Eine eigene Berufshaftpflichtversicherung ist für Ärzte „Pflicht“ – so steht es im § 21 der (Muster-)Berufsordnung der Bundesärztekammer. Diese Versicherung zahlt nicht nur, wenn ein Patient zu Schaden gekommen ist: Sie steht dem Arzt auch in Zweifelsfällen mit Rat und Tat zur Seite. Der Rechtsanwalt und Chirurg Dr. Hölzer erklärt, worauf es bei der Versicherung ankommt.

Dieser Beitrag ist erstmals erschienen in XX 2014; 3(1): 36–37