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Aktuelle Rheumatologie 2014; 39(05): 292-293
DOI: 10.1055/s-0034-1395241
DOI: 10.1055/s-0034-1395241
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Recht – „Ohne Berufshaftplicht steht schnell die Existenz auf dem Spiel“
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Publikationsverlauf
Publikationsdatum:
15. Oktober 2014 (online)

Eine eigene Berufshaftpflichtversicherung ist für Ärzte „Pflicht“ – so steht es im § 21 der (Muster-)Berufsordnung der Bundesärztekammer. Diese Versicherung zahlt nicht nur, wenn ein Patient zu Schaden gekommen ist: Sie steht dem Arzt auch in Zweifelsfällen mit Rat und Tat zur Seite. Der Rechtsanwalt und Chirurg Dr. Hölzer erklärt, worauf es bei der Versicherung ankommt.
Dieser Beitrag ist erstmals erschienen in XX 2014; 3(1): 36–37